Ein konsequenter Wirtschaftsliberalismus ohne Sozialnetz führt zu einer Einschränkung von individuellen Freiheiten, er erzwingt eine radikale Angleichung des Einzelnen an die Marktbedingungen. Vor diesem totalen Zugriff könne nur der Sozialstaat schützen. Mit dieser These löste der Kulturjournalist Harald Harzheim eine scharfe Kontroverse aus („Ohne Selbstausbeuter kein freier Markt“, JF 44/09). Ihm antwortete in der vergangenen Woche der Wirtschaftsliberale Bernd-Thomas Ramb („Die Freiheit der Auswahl“, JF 45/09). In dieser Ausgabe nun schaltet sich der Philosoph, Verleger und Publizist Baal Müller in die Debatte ein und erweitert sie. Nächste Woche folgt ein Beitrag des Volkswirts Jens Jessen. (tha)
Zwei Gründungsmythen geistern seit der Aufklärung durch die politischen Diskurse der Moderne: die Vertragslehre, nach der sich gleiche und freie Bürger entschlossen hätten, ein Gemeinwesen zu gründen und ihre Souveränität an dessen Regierung abzutreten, und die Theorie vom Ursprung des Eigentums aus einem Raub. „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: Das gehört mir!, und Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, ist der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft“ – so Rousseau in seinem „Diskurs über die Ungleichheit“ (1755).
Der eine „Mythos“ ist so abstrakt und falsch wie der andere, beide kennen nur Entweder/Oder, Alles oder Nichts. Die Vertragslehre krankt an einem Zirkel- oder an einem Regreßproblem, denn die Staatsgründer müssen, um im Gründungsakt über Rechte und Pflichten zu verfügen, immer schon Bürger des zu fundierenden Gemeinwesens sein (Zirkel) oder eines anderen, das seinerseits der Gründung bedarf (Regreß).
Die Raubtheorie ist kaum überzeugender: Warum sollten sich die glücklichen Genossen ihren Urkommunismus durch einen einzigen Räuber zerstören lassen? Oder waren es doch mehrere Usurpatoren, so daß der Urkommunismus gar nicht so selbstverständlich war? Oder geschah es den Einfältigen nicht gar recht, daß sie von einem Klügeren, der ihre Mehrheit überwand, daraufhin beherrscht wurden?
Tatsächlich gab es in einem hypothetischen Anfang weder die gleiche Freiheit „aller“ noch die Okkupation des „allen“ gemeinsamen Eigentums, sondern, wie weit man auch zurückgeht, stets findet man mehr oder weniger an Besitz und Rechten in unterschiedlichster, fluktuierender Verteilung, und selbst ein Sklave kann noch – in welchem Maß und in welcher Form auch immer – Macht über seinen Herrn ausüben.
Von Rousseau wandert der Raubmythos über die Frühsozialisten zu Marx und von diesem in die sozialistischen sowie in die post-, neo- und halbsozialistischen Kapitalismustheorien der Gegenwart. „Eigentum verpflichtet“ nicht nur, sondern es ist irgendwie ungehörig, unnatürlich, unanständig und sollte – zugunsten der „ursprünglich Enteigneten“ bzw. der „sozial Benachteiligten“ – möglichst beschränkt und belastet werden.
Diesem Konsens des sozialdemokratischen Zeitalters hat Peter Sloterdijk vor einigen Monaten in seinem Essay über „Die Revolution der gebenden Hand“ (FAZ vom 13. Juni 2009) die Legitimität abgesprochen. Damit löste er eine heftige Kontroverse aus, an der sich bislang die Philosophieprofessoren Axel Honneth und Christoph Menke in der Zeit sowie jüngst, Sloterdijk gegen die beiden Frankfurter Moralprediger in Schutz nehmend, Karl-Heinz Bohrer in der FAZ beteiligt haben und die – das ist das Erstaunliche – keineswegs mit der „Erledigung“ Sloterdijks als „asozialem Reaktionär“ und dem Triumph der Habermas-Nachbeter geendet hat. Sollten einige Zeichen der letzten Wochen – vom Verbleib Thilo Sarrazins in seinem Amt über Stephan Kramers Rücknahme seines törichten Hitler-Vergleichs und die – mittlerweile wieder zurückgezogene – Kandidatur Henryk M. Broders für den Vorsitz des Zentralrats der Juden in Deutschland bis hin zum Nobelpreis aus Oslo für Herta Müller – tatsächlich nicht trügen und sich eine Tauwetterperiode der Political Correctness ankündigen?
Liest man Sloterdijks Äußerungen über den Sozialstaat als „geldsaugendes Ungeheuer“ und dessen „Kleptokratie“, über die Enteignung der noch arbeitenden Schichten bis hin zu seinem Aufruf zur „Revolution der gebenden Hand“, die die Begehrlichkeit der Nehmenden endlich zurückweist, und vergleicht man dies mit den müden Zeigefinger-Vorhaltungen Honneths, so möchte man dies tatsächlich annehmen. Leider bietet Sloterdijk über seine immerhin erfrischende Polemik gegen den Sozialdemokratismus hinaus keine Alternative zur Raubtheorie, daher sei ihm hier mit zwei Gedankensplittern – einem historischen und einem philosophischen – beigesprungen.
Erstens: Am Beginn steht weder der Bürger noch der Räuber und sein Opfer, sondern der Clan. Es gibt kleinere und größere Familienclans, um die mächtigeren kristallisieren sich weitere, von Vasallen geführte Verbände, bis aus Sippen Völker und schließlich Staaten entstehen. Privatwirtschaft und Staat bilden lange Zeit noch keinen Gegensatz, sondern Staatlichkeit erwächst allmählich aus privaten Anfängen, indem sich die Vasallen, später die Lehnsmänner, freiwillig unter den Schutz eines mächtigeren Herrn begeben und für diese Dienstleistung eigene Güter (Abgaben) und Dienstleistungen (Gefolgschaft im Krieg) anbieten – und selbstverständlich wird ihr Einfluß bei Hofe nach ihrer Leistung bemessen: Wer seinem Herrn und dem Gemeinwesen mehr bietet, verfügt über größeren Einfluß. Das Verhältnis beruht auf wechselseitigem Nutzen und ist prinzipiell kündbar; erst spät treten die Fixierung des Gewohnheitsrechts und die „Verstaatlichung“ dieser Verhältnisse ein.
Es wäre zu fragen, was von dieser – richtiger verstandenen – Vorzeit für die Debatten der Gegenwart gelernt werden könnte? Vom regelmäßig diskutierten Familienwahlrecht, das die Kinder als künftige Bürger berücksichtigt, über eine Koppelung des Wahlrechts an – etwa durch Qualifikationen oder Steuerzahlungen erbrachte – Leistungen bis hin zu „Steuer-Mitbestimmung“, Steuerstreik oder individuellem Staatsaustritt könnte mancherlei erwogen werden.
Angesichts der immer drängender werdenden Probleme des Schuldenstaates, der immer mehr Geld für „soziale Zwecke“ (Ruhigstellung des immer größer werdenden Prekariats durch für den Einzelnen zwar geringe, in der Summe aber gewaltige Mittel) ausgibt und immer weniger Einzahler für immer mehr Empfänger zur Kasse nötigt, müssen – Sloterdijk und Bohrer weiterdenkend – auch bislang radikal erscheinende Gedanken ausgesprochen werden.
Da das bisherige Parteienwesen davon zehrt, sich eine große Verfügungsmasse an Transferleistungsempfängern zu züchten, deren Wahlentscheidung von den Versprechungen der Parteien abhängig ist, kann ein Wandel ohne Sloterdijks „Revolution der gebenden Hand“ kaum erwartet werden – Verschuldung und Alimentierung der Unproduktiven schreiten ansonsten fort.
Und Hungersnöte oder kulturelle Verarmung sind auch bei einem radikalen Abbau des Steuer- und „Sozial“-Staates nicht zu befürchten; im Gegenteil könnten die freiwerdenden Mittel verstärkt in produktive Bereichen investiert oder auch für gemeinnützige und kulturelle Zwecke aufgewandt werden, ohne daß ein bürokratischer Wasserkopf und dessen Bedienung von Schuldzinsen das meiste davon abschöpft. Mehr Kinder könnten, auch von den Leistungsträgern, geboren und aufgezogen werden; mehr Arbeitsplätze stünden zur Verfügung, und manch einer, der nur wegen Transferleistungen kam, würde wieder gehen.
Zweitens: Eigentum ist – frei nach Heidegger – ein „Existenzial“. Es gehört zum In-der-Welt-Sein des Menschen. Gewöhnlich wird das Recht auf Eigentum von liberalen Autoren aus der menschlichen Freiheit oder aus einer freiheitlichen Staatsverfassung, die dieser entspricht, abgeleitet, jedoch steht sofort die Frage nach willkürlicher Nutzung oder Ausbeutung im Raum, so daß die Freiheit des Einen gegen die des Anderen abzuwägen ist, und Freiheit überhaupt wird zudem ohne weitere Begründung vorausgesetzt.
Nur soviel sei dazu gesagt: Freiheit ist die Fähigkeit, aus gegebenen Voraussetzungen einen neuen Ursprung zu schaffen. Sie steht dadurch in enger Verbindung mit der Zeitlichkeit der menschlichen Existenz, der Fähigkeit des Menschen, sich auf seine Zukunft hin zu entwerfen. Und auch das Eigentum folgt aus dieser Zeitlichkeit. Auch Primaten benützen bereits Werkzeuge, sie lassen diese aber achtlos fallen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben: wenn die Insekten mit einem Faden aus ihren Schlupfwinkeln geangelt oder die Kokosnüsse mit einem Stock vom Baum geschlagen wurden.
Der Mensch hingegen erkennt – aufgrund seiner existentiellen Zeitlichkeit, seiner „Offenheit“ im Hinblick auf die Zukunft und seiner sich daraus ergebenden Fähigkeit zu bewußter Planung – auch den künftigen Nutzen des Werkzeugs oder gar dessen Nutzen für ganz andere Zwecke. Er eignet es sich an, verändert es, markiert es und behält es als sein Eigentum.
Foto: Abram Jefimowitsch Archipow, An der Wolga (Öl auf Leinwand, 1889): Auf die Zukunft hin entwerfen