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Die Delegierten des Bundesparteitags der CDU haben ihre Partei darauf verpflichtet, eine Änderung unserer Verfassung zu betreiben. Ginge es nach ihrem Willen, so würde Artikel 22 des Grundgesetzes um einen Absatz ergänzt: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Vergeblichen Widerstand gegen diese Initiative aus der saarländischen Provinz leistete die Parteivorsitzende und Kanzlerin höchstpersönlich. Sie konnte sich mit ihrem Einwand, daß man nicht immer alles, was einem als schützenswertes Gut erscheine, auch gleich als Staatsziel ins Grundgesetz schreiben solle, jedoch nicht durchsetzen. Auch die Bedenken, daß man die Verfassung nicht mit bloß Wünschenswertem überfrachten dürfe und gerade bei ihr in der Kürze die Würze liege, verhallten unerhört. In der breiten öffentlichen Kritik, auf die der Parteitagsbeschluß stieß, überwog die Neigung, ihn als einen Spleen zu verharmlosen. Tatsächlich bringt er jedoch ein bedenkliches Verhältnis zu unserer Verfassung zum Ausdruck. Das Grundgesetz ist in seinem Kern frei von Deutschtümelei. Es geht von universalen Werten aus und leitet aus diesen Grundsätze und Verfahren für staatliches Handeln ab, die zu realisieren zufälligerweise die Einwohner seines Geltungsbereiches das Glück haben. Ein etwaiger Zielkonflikt zwischen von welcher Grundlage auch immer abgeleiteten „Lebensinteressen des deutschen Volkes“ und der Verfassungsordnung ist a priori zugunsten letzterer entschieden. Was für Menschen das konkret denn nun sein mögen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes leben, ist verfassungsrechtlich unbeachtlich. Es ist legitim, daß es sich um Deutsch sprechende handelt, es dürften aber mit gleichem Recht auch andere sein. Diese Flexibilität stellt für die Politik eine große Erleichterung dar. Sie muß selbst eine Immigration größeren Ausmaßes nicht zum Verfassungsproblem aufbauschen und kann sich ganz der pragmatischen Linderung ihrer sozialen und kulturellen Folgen widmen. Wir müßten gewarnt sein: Schon einmal, 1989, war die Politik durch ein unbewegliches Verfassungsrecht, nämlich das Beharren darauf, daß die DDR kein Ausland sei, dazu gezwungen, etwas hinzunehmen, was sie eigentlich gar nicht wollte: die ungezügelte Einwanderung aus dem anderen deutschen Staat, die dessen Anschluß unvermeidlich werden ließ. Die Festlegung auf Deutsch im Grundgesetz könnte zu einer nicht weniger prekären Fessel werden, wenn es die Globalisierung irgendwann gebieten sollte, unser Land dem anglo-amerikanischen Sprachraum anzuschließen.

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