Die zehntägige Inspektionsreise des Sonderbeauftragten der Uno-Menschenrechtskommission, Vernon Muñoz Villalobos aus Costa Rica, durch Deutschlands Schulen wirft Fragen auf. Zum Beispiel die, ob ein Uno-Funktionär nichts Dringlicheres zu tun hat, als die Qualität und den Gerechtigkeitsgrad im deutschen Bildungssystem zu überprüfen. Oder die Frage nach der Qualität seiner Informationen. Muñoz‘ Beschwerden über die Benachteiligung von „Migrantenkinder“ und die Forderung nach Einführung einer „Menschenrechtserziehung“ legt die Beeinflussung durch einschlägige Interessengruppen nahe. Der „Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit“ zum Beispiel äußerte sich begeistert über Muñoz und ergänzte, gemäß Kinderrechtskonvention hätten „alle“ Kinder „das gleiche Recht, die bestmögliche Hilfe zu erhalten“. Weder die Politiker noch die Medien in Deutschland waren fähig, eine vernünftige Gegenposition zur politisch fatalen Logik der Menschenrechte zu formulieren. Wem es gelingt, sich Zugang nach Deutschland zu verschaffen, auch illegal, kann demnach einklagbare Ansprüche geltend machen. Als moralischer Appell und menschheitliche Utopie erfüllen die „Menschenrechte“ einen nützlichen Zweck. Ihre Erhebung zu universellen Gewißheiten jedoch ist philosophisch fragwürdig, und ihre Kurzschließung mit einklagbaren Bürgerrechten geht über die Tatsache hinweg, daß bis heute die einzige effektive Instanz, die Bürgerrechte durchsetzen kann, der Nationalstaat ist. Dieser setzt den Staatsbürger voraus, das heißt, er sondert die Menschen in solche, die dazugehören, und in die anderen, die davon ausgeschlossen sind. Die Demokratie schließt das Recht des Staatsvolks ein, über die Existenzgrundlagen seiner politischen Gemeinschaft und die Gesamtheit der kollektiven Belange selber zu bestimmen. Wer im Namen der Menschenrechte potentiell „allen“ die Bürgerrechte zuerkennt, will konsequenterweise die Demokratie außer Kraft setzen und steuert den Staat in die Anarchie. Ist es ein Zufall, daß dies wie eine Erinnerung an die deutsche Gegenwart klingt?