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UN-Migrationspakt: Die Gefahr des weichen Rechts

UN-Migrationspakt: Die Gefahr des weichen Rechts

UN-Migrationspakt: Die Gefahr des weichen Rechts

Masseneinwanderung
Masseneinwanderung
Asylsuchende (hier 2015 in Budapest) auf dem Weg Richtung Deutschland Foto: picture alliance / JOKER
UN-Migrationspakt
 

Die Gefahr des weichen Rechts

Die Bundesregierung versucht erneut ohne Debatte und von oben eine Grundsatzentscheidung mit tiefgreifenden Folgen zu treffen: Mit dem UN-Migrationspakt sollen aus Nationalstaaten vornehmlich des Westens multikulturelle Siedlungsgebiete werden. Aus angeblich „rechtlich nicht bindenden“ Vereinbarungen wird schnell faktisches „Hard Law“. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Es ist ein erneuter dreister Versuch der Regierung, ohne vorherige ernsthafte öffentliche Debatte von oben eine Grundsatzentscheidung mit tiefgreifenden, langfristigen Folgen zu treffen: Über die Vereinten Nationen sollen aus Nationalstaaten vornehmlich des Westens multikulturelle Siedlungsgebiete für den Bevölkerungsüberschuß des Südens werden. Am 11. Dezember wird hierzu auf einem UN-Gipfel in Marrakesch der „Global Compact for Migration“ (Globaler Migrationspakt) unterschrieben. 

Daß nun doch auf den letzten Metern eine Diskussion losbricht, ist alleine alternativen Medien und bösen „rechtspopulistischen“ Parteien zu verdanken, die gegen die Unterzeichnung Sturm laufen. Ohne die AfD würde in dieser Woche beispielsweise auch nicht der Deutsche Bundestag über den Migrationspakt debattieren müssen. 

Schaumteppich von Desinformation

Seit Tagen versuchen Regierungsstellen sowie etablierte Parteien und Medien, den immer lauter werdenden Unmut unter einem Schaumteppich von Desinformation zu ersticken. Vermeintlicher Superjoker: Der Migrationspakt sei „rechtlich nicht bindend“. Warum aber verweigert nach der US-Regierung und Ungarn auch Österreich die Unterschrift? Und warum überlegen inzwischen weitere Staaten wie Polen, Kroatien, die Schweiz und Australien auszusteigen?

Warum soll Deutschland überhaupt ein Papier unterschreiben, das angeblich „rechtlich nicht bindend“ ist, in dem aber fast hundertmal das Wort „verpflichten“ vorkommt? Im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT erläutert der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau (siehe aktuelle Ausgabe), daß der Migrationspakt bewußt dem Prinzip des „Soft Law“, des „weichen Rechts“ folgt.

Im Kielwasser unverbindlicher Absichtserklärungen folge jedoch dann im Sinne des Völkergewohnheitsrechts später knallhart durchgreifende Rechtswirksamkeit. Auch das inzwischen von allen Behörden stumpf exekutierte Umerziehungsprogramm „Gender Mainstreaming“ hatte seinen Ursprung in einem „rechtlich unverbindlichen“ UN-Papier.

Deutschland ist besonders anfällig für „Soft Law“

Besonders anfällig für „Soft Law“ ist Deutschland, das anstelle klarer nationaler Entscheidungen sich gerne hinter „internationalen Verpflichtungen“ versteckt. So bei der unter Rechtsbruch ausgeweiteten Eurorettung oder der Preisgabe nationalen Rechts bei der Grenzsicherung mit der Ausrede, dies auf „europäischer Ebene“ regeln zu müssen.

Besonders skandalös am Migrationspakt ist die Verpflichtung, Medien die Unterstützung zu entziehen, die angeblich „Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus fördern“. Die Massenmigration fördernde Asyllobby, „zivilgesellschaftliche Gruppen“ und Nichtregierungsorganisationen werden im Verbund mit linken Medien dafür sorgen, daß aus „Soft Law“ schnell faktisches „Hard Law“ wird. Wenn Deutschland nicht noch rechtzeitig die Unterschrift verweigert.

JF 46/18

Asylsuchende (hier 2015 in Budapest) auf dem Weg Richtung Deutschland Foto: picture alliance / JOKER
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