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Streiflicht: Willkür gegen Andersdenkende

Streiflicht: Willkür gegen Andersdenkende

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Streiflicht
 

Willkür gegen Andersdenkende

Das Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Sie sichern die Schlüsselfreiheit jeder Demokratie. Doch auch ein freiheitlicher Rechtsstaat wie Deutschland kennt die Bedrohung dieser Grundrechte. Ein Kommentar von Dieter Stein.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Im „Kampf gegen Rechts“ werden abweichende Meinungen gegängelt Foto: Pixelio/Gerd Altmann

Das Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. In Artikel 5 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Dieses Recht sichert die Schlüsselfreiheit jeder Demokratie. Nicht umsonst steht der Kampf um dieses Recht am Ausgangspunkt aller Freiheitsbestrebungen der europäischen Neuzeit.

Wer über die verbreiteten Meinungen herrscht, herrscht über die Köpfe. Und insofern standen die Mächtigen aller Zeiten in der Versuchung, die öffentliche Meinung zu lenken. In Despotien geschieht dies brutal mit der Verfolgung von Journalisten, dem regelrechten Verbot von Zeitungen und vom Staat zentral gelenkten Medien.

Bedrohung der Pressefreiheit auch in Deutschland

Doch auch ein freiheitlicher Rechtsstaat wie Deutschland kennt Bedrohungen der Meinungs- und Pressefreiheit: Monopolartige Anballung von Pressemacht in der Hand weniger Konzerne kann dazu führen, daß politisch unliebsame Stimmen ausgegrenzt und totgeschwiegen werden. Zuletzt greift der Staat über den Verfassungsschutz und „staatliche Warnungen“ vor echten oder vermeintlichen „Extremisten“ ins Konzert der Meinungsbildung ein – diese Zeitung stritt zehn Jahre bis vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorwurf des NRW-Verfassungsschutzes aus der Welt zu schaffen, sie sei des Extremismus „verdächtig“.

Im Zuge des sogenannten „Kampfes gegen Rechts“ wird nun die Gängelung abweichender Meinungen an private Organisationen „ausgelagert“: In den vergangenen Tagen wurde bekannt, daß das Familienministerium eine Broschüre der Verdi-Jugend mitfinanzierte („Aktiv gegen extrem rechte Zeitungen“), in der zu Boykottaktionen gegen Zeitschriftenhändler aufgerufen wird, die die JUNGE FREIHEIT vertreiben.

Damit finanziert der Staat Aktivitäten, die auf Zensur abzielen. Er überläßt es dabei privaten Organisationen, nach Gusto zu entscheiden, wer als „rechts“ (= rechtsextremistisch) zu gelten hat und damit von der öffentlichen Diskussion auszuschließen ist.

Zeichen der Schwäche

Die Verdi-Jugend kooperiert bei ihrer Broschüre mit Linksextremisten und gibt anschauliche Tips, wie Kioskbesitzer durch drohende „Besuche“ eingeschüchtert werden, unliebsame Zeitungen aus dem Sortiment zu nehmen, die Linken ein Dorn im Auge sind.

Daß der Staat solche Maßnahmen nicht ächtet, sondern mitfinanziert, ist ein politischer Skandal. Daß Meinungsfreiheit mit Nötigung verhindert wird, ist ein Armutszeugnis für eine Demokratie und diejenigen, die zu solchen Methoden greifen. Es ist aber auch ein Zeichen der Schwäche, daß man glaubt, Argumenten nichts entgegensetzen zu können als Willkür.

JF 23/12

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