Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat schreitet voran. Dabei wird der Wortlaut des Grundgesetzes schlicht umgedeutet. Ein Kommentar von Ulrich Vosgerau.
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Auch die Ewigkeitsartikel sind nicht in Stein gemeißelt. Sie sind „nur“ einem Zweidrittelmehrheitparlamentsbeschluß entzogen.
Sie sind (Artikel 79 Absatz 3) “ … dem verfassungsändernden Gesetzgeber …“ entzogen, nicht aber dem “ … Volk im Wege der Verfassungsrevolution …“
Da fällt mir noch ein:
Daß gemäß der Idee des Freistaats das V o l k sich eine Verfassung gibt, setzt „irgendwie“ voraus, daß die Verfassung sich auf Punkte von so grundsätzlicher Art beschränkt (für alles speziellere sind die gewöhnlichen, mit Mehrheit beschlossenen Gesetze), daß sie quasi e i n s t i m m i g beschlossen wird.
Eine solche Einstimmigkeit (in den sehr grundsätzlichen Dingen) ist möglich, wenn es sich bei dem Staats-Volk um ein Kollektiv von Individuen handelt, die einander als ihresgleichen ansehen (aufgrund kultureller Verwandschaft).
Den Begriff „Verfassungsrevolution“ stelle ich mir dann so vor, daß das Volk die Verfassung, die es sich gegeben hat, „kassiert“ und durch eine andere, aber wieder quasi einstimmig beschlossene, Verfassung ersetzt.
Es kommt darauf an, daß das Staatsvolk nicht in zwei Bürgerkriegsparteien zerfällt und deshalb die eine Partei auf Kosten der anderen Revolution (oder Kalten Putsch von Oben) macht.
“ … daß die Verfassung ihren Zweck, feste und unhintergehbare Regeln für den Verkehr des Staates mit den Bürgern aufzustellen, offenbar nicht erfüllen kann.
Jedenfalls dann nicht, wenn es an einem selbstbewußten, politisch interessierten, und rechtlich informierten Bürgertum mangelt, das die individuelle Rede- und Handlungsfreiheit konsequent verteidigt, statt nur noch nach einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ zu rufen.“
Da liegt der Hund begraben.
Der von Ideen der Aufklärung ausgehende Staat, den Freie Individuen sich selber schaffen(!), als Gegenidee zum Staat einer Obrigkeit von Gottes Gnaden, in dem alle Individuen zuerst einmal Untertanen sind, kann nur so gut funktionieren, wie diese Bürger sich auch wie Freie (selbstbewußt, kompetent) benehmen, und nicht wie Untertanen, die der Führung bedürfen. Und ohne Führung in eine aet horror vacui verfallen.
Es ist auch nicht ganz richtig, daß Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind.
Im Freistaat ist jegliche staatliche Ordnung eine Schöpfung(!) seiner Bürger, ist Diener und nicht Herr.
Die Grundrechte sind Vorbehalte des Individuums gegenüber dem Kollektiv, dem er sich staatsbildend unterstellt (auf Widerruf)
Tippfehler: „eine aet horror vacui“
soll heißen: „eine Art horror vacui“
Irgendwann wird es strafbar sein, einen Verfassungsrichter oder das Verfassungsgericht zu kritisieren. In der DDR nannte man das „öffentliche Herabwürdigung“. Ich halte also lieber meine Klappe.
Sehr geehrter Herr Doktor Vosgerau! Warum klagt niemand gegen die Zuwanderung, die doch offensichtlich gegen den Klimaschutz verstößt? Es kann nicht sein, dass Menschen aus Ländern mit einem wesentlich geringerem C02 Verbrauch bei uns Halt und Unterstützung finden, die diesen Verbrauch an C02 wesentlich erhöht! Wer das Recht auf C02 Reduktion fordert, muss auch konsequent Zuzugsstop fordern! Vielleicht fehlt hier etwas die Fantasie! Die Seenotretter sind Klimaschänder! Klebt Euch im Mittelmeer fest! Kippt die unkonsequenten Parteien aus der Macht!
Doch, es wird genug geklagt. Nur sind die Staatsanwälte in der BRD, Nordkorea und noch ganz wenig anderen Staaten weisungsgebunden. (Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146, 147 ) . Sie dürfen also ganz einfach die Klage nicht annehmen. Wo kein Kläger, da kein Richter. 🙁
Stimmt!
Nur das reiche Deutschland nimmt alle Flüchtlinge herzlich auf! Aussage BRD seit 2015!
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Verfassungsgericht (Symbolbild): Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa | Uli Deck