Derzeit gehen weltweit Millionen von Menschen auf die Straße, um gegen den Ukraine-Krieg und das damit verbundene sinnlose Töten Unschuldiger zu demonstrieren. Doch geht es um das ungeborene Leben und dessen Schutz, fängt gerade bei linken Befürwortern einer Friedenspolitik das Relativieren und Feilschen an. Wann beginnt Leben? Und unter welchen Bedingungen ist es schützenswert? Es sind oft dieselben Menschen, die sich auf der einen Seite für das Leben verurteilter Mörder einsetzen, auf der anderen aber dafür kämpfen, daß Frauen ihr Kind noch bis zum Tag der Entbindung abtreiben können.
„Es ist doch nur ein Zellhaufen“ argumentiert so manche von ihnen. Dabei fängt das Herz schon am 22. Tag nach der Empfängnis an zu schlagen. Abtreibungen sind nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches in Deutschland rechtswidrig. Entsprechende Eingriffe sind nach der sogenannten „Beratungsregelung“ unter gewissen Vorgaben aber straffrei.
Wenn die Abtreibung nach einem Gesprächstermin bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgt, gilt sie nicht als Straftat. Vorgenommen werden sie unter Vorlage des Beratungsscheins in Kliniken oder Arztpraxen. Laut dem Robert-Koch-Institut durften im vergangenen Jahr 94.596 ungeborene Kinder nicht zur Welt kommen.
Die meisten Frauen, die abtreiben, sind bereits erwachsen
Laut dem Journal of Health Monitoring sind die meisten Frauen, die abtreiben zwischen 30 und 34 Jahren alt. Viele von ihnen befinden sich also im fortgeschrittenen Erwachsenenalter und können ihre Entscheidung kaum mit dem Argument der seelischen „Unreife“ begründen.
Die zweite große Gruppe sind 18-29jährige. Nur ein kleiner Bruchteil ist beim Eingriff minderjährig. Es sind also erwachsene Frauen, die eine bewußte Entscheidung gegen ihr Kind treffen.
Kinder gelten als Ballast
Grund dafür kann eine medizinische Indikation sein. Wenn die Gesundheit oder gar das Leben der werdenden Mutter in Gefahr ist, ist eine Abtreibung unumgänglich. Dies ist aber nur bei knapp vier Prozent der Frauen, die sich für den Eingriff entscheiden, der Fall. Der Rest hatte eine Wahl.
Die Entscheidung gegen das Leben wird heutzutage als erstrebenswerter „Lifestyle“ propagiert. Eine Frau soll und muß unabhängig sein, ihren Weg gehen, sich selbst verwirklichen. Manches läßt sich mit einem Kind ohne Anstrengung und starkem Willen nicht umsetzen. Also wählen viele den vermeintlich einfacheren Weg und lassen das Ungeborene „wegmachen“. Der Schock und die Reue kommen oft Jahre später, das Kind aber nie wieder zurück.
Noch weiter ist der Entscheidungsrahmen bei behinderten ungeborenen Kindern. Wenn im Verlauf der Schwangerschaft ein auffälliger Befund vorliegt und eine Behinderung festgestellt wird, kann die Mutter sogar bis zum Geburtstermin abtreiben. Beim „klassischen“ Spätabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche wird die Geburt medikamentös eingeleitet und der Fötus stirbt normalerweise während des Geburtsvorgangs, da er außerhalb des Mutterleibs in diesem Entwicklungsstadium noch nicht lebensfähig ist.
Ungeborene Kinder brauchen Fürsprecher
Erfolgt der Abbruch nach der 24. Woche, muß davon ausgegangen werden, daß das Kind lebend zur Welt kommt. Deshalb tötet man es bereits im Mutterleib. Beim sogenannten Fetozid wird dem Kind durch eine Spritze eine Kaliumchlorid-Lösung injiziert. Dadurch kommt es zum Herzstillstand und Tod. Danach wir die Geburt eingeleitet. Es gibt Kinder, die diese Spritze überleben und trotz allen Widrigkeiten atmend auf die Welt kommen. In diesem Fall lassen die Ärzte sie sterben, indem sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen ergreifen. Wir haben jegliches Recht verwirkt, uns eine „zivilisierte“ Gesellschaft zu nennen!
„Die Konsequenzen einer #Abtreibung werden häufig verharmlost“, schreibt Ansgar Hörsting in seinem Grußwort des BundFeG zum Marsch für das Leben. Der Marsch sei auch „für das Leben der Frauen, die (nach einer Abtreibung) leiden und beklagen“. Danke für die Unterstützung, BundFeG! pic.twitter.com/IqzUAcLtkv
— Bundesverband Lebensrecht (@BVLebensrecht) September 9, 2022
Ungeborenen Kinder brauchen eine Lobby und Fürsprecher auf der Straße sowie in der Politik. Zum 18. Mal findet am Samstag der „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht, ruft zum Schutz des menschlichen Lebens „von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“ auf. Es werden zahlreiche kirchliche und humanitäre Organisationen erwartet. Gehen Sie mit, setzen Sie ein Zeichen!