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„Roe v. Wade“ und Paragraph 219a: Zeitenwende in Sachen Lebensrecht

„Roe v. Wade“ und Paragraph 219a: Zeitenwende in Sachen Lebensrecht

„Roe v. Wade“ und Paragraph 219a: Zeitenwende in Sachen Lebensrecht

Abtreibungsbefürworter demonstrieren vor dem Brandenburger Tor: Paragraph 219a ist abgeschafft
Abtreibungsbefürworter demonstrieren vor dem Brandenburger Tor: Paragraph 219a ist abgeschafft
Abtreibungsbefürworter demonstrieren vor dem Brandenburger Tor: Paragraph 219a ist abgeschafft – Konservative müssen sich nun für das Lebensrecht einsetzen Foto: picture alliance / HAYOUNG JEON / EPA-EFE
„Roe v. Wade“ und Paragraph 219a
 

Zeitenwende in Sachen Lebensrecht

Während der Oberste Gerichtshof in den USA den Bundesstaaten die Möglichkeit gibt, das Lebensrecht zu stärken, schafft Deutschland das Werbeverbot für Abtreibungen ab. Nun ist es unter anderem an den Christdemokraten, hierzulande mit einer Gegenoffensive zum Schutz ungeborener Kinder zu reagieren. Ein Kommentar.
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Man hat in diesem Jahr schon oft das Wort „Zeitenwende“ gehört. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zum (Un-)Recht auf Abtreibung, bei dem das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ gekippt und damit der Weg für strengere Regeln in den Bundesstaaten freigemacht wurde, dürfte man als eine solche bezeichnen. Trotz des Dauer-Agitprops und Lobbyismus radikaler Feministen ist das Thema noch nicht durch. Zum Glück.

Die oft verharmlosend und inkorrekt „Schwangerschaftsabbruch“ genannte Tötung von ungeborenen Kindern ist laut Paragraph 218 des Strafgesetzbuches hierzulande rechtswidrig. Die Reform der strittigen Norm wurde nach der Wiedervereinigung mühsam ausgehandelt. Sie mußte einerseits der im Grundgesetz festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde Rechnung tragen, die schwerlich aberkannt werden kann und einem menschlichen Geschöpf bereits dann zukommt, wenn es erkennbar Gliedmaßen und einen Herzschlag hat. Beides ist etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall. Andererseits galt es, eine mögliche Kriminalisierung von Frauen zu verhindern, die wegen ihrer besonderen Notlage oft bereits gestraft genug sind.

Ampel hat Abtreibungskompromiß aufgekündigt

Den Verzicht auf Strafverfolgung unter bestimmten Bedingungen keinesfalls als Legalisierung der Tötungshandlung zu betrachten war Wesenskern des Kompromisses von damals. Doch genau den hat die Ampel-Koalition mit ihrem Angriff auf Paragraph 219a aufgekündigt. Das Werbeverbot für Abtreibungen ist abgeschafft. Hierin manifestiert sich die typisch linke Filterblasen-Ignoranz, die Argumente der Gegenseite konsequent ignoriert: Statt des kleinen Fingers, der den Frauenrechtlern in den Neunzigern gereicht wurde, wollen sie gleich die ganze Hand.

In den USA haben Abtreibungsbefürworter noch mehr Terrain erobert als hierzulande. In manchen Bundesstaaten, etwa in New York, sind sogar die skandalösen Spätabtreibungen zulässig, bei denen ungeborene Kinder unter bestimmten Umständen bis zur Geburt getötet werden dürfen. Die Absurdität von Spätabtreibungen exemplifiziert etwa der Fall des mittlerweile im Alter von 21 Jahren verstorbenen Tim Guido: Der Junge hatte in Deutschland traurige Berühmtheit erlangt, nachdem er als ungeborenes Baby einen Abtreibungsversuch überlebt hatte. Ausgerechnet dieselben Leute, die ihn Minuten zuvor noch auf Verlangen der Mutter umbringen sollten, mußten plötzlich mit lebenserhaltenden Maßnahmen seinen Tod verhindern.

Konservative müssen Lebensrecht stärken

Daß solche Szenarien, die besser in einem Horrorfilm aufgehoben wären, zum Dauerrisiko werden, wenn Politiker sich weiter Forderungen nach einem Recht auf Abtreibung bis zur Geburt zuwenden, muß zivilgesellschaftlich breit zum Thema gemacht werden. Auf die immer weitere Erosion des Lebensrechts konnten Abtreibungsgegner – die sich in den USA vorwiegend in den Reihen der Republikaner finden – nur mit einer Gegenoffensive reagieren. Eine erste Schlacht haben sie mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gewonnen. Nun sind die deutschen Christdemokraten an der Reihe, wenn sie das Thema nicht der AfD überlassen möchten, die sich resoluter als die Union auf die Seite des Lebensrechts stellt. Anders als die linksliberale Merkel-Union hat die Partei mit Beatrix von Storch eine engagierte Lebensschützerin in ihren vordersten Reihen.

Konservative sollten deutlich machen, daß sie den einst unter Schmerzen angenommenen Kompromiß nun ihrerseits aufkündigen, und eine Verschärfung der Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Mutterleib wie in den USA fordern. Leider machen die bisherigen Stellungnahmen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) zu der Thematik wenig Hoffnung.

Anders als in den USA kommt hierzulande wegen des Gerangels in der „demokratischen Mitte“ eine Debatte um die Würde von Ungeborenen seit Jahrzehnten zu kurz. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die Rentenkassenschieflage in Deutschland, die die Regierung gern mit schwer integrierbaren, risikobehafteten Zuwanderern behoben sehen will, ist ein Paradigmenwechsel in der Abtreibungsfrage alternativlos. Überdies sollte ein Staat, der bereit ist, Milliarden für die Integration von Migranten auszugeben, auch zu einer neuen Willkommenskultur für Babys in der Lage sein. Obwohl adoptionswillige Eltern bei den zuständigen Behörden Schlange stehen, durften in den vergangenen zehn Jahren rund 1,2 Millionen Kinder nicht zur Welt kommen. Das sind mehr abgetriebene Babys als Köln Einwohner hat.

Verweis auf Frauenrechte ist Propagandatrick

Die Vereinseitigung des Themas auf den Schutz von Frauenrechten ist ein durchsichtiger Propagandatrick, den die Christdemokraten entlarven sollten. Eher Feigenblatt als stichhaltiges Argument sind die gern von Abtreibungspropagandisten herangezogenen Vergewaltigungsopfer und gesundheitlich gefährdeten Frauen. Die bei weitem größte Betroffenengruppe will „selbstbestimmt“ und freizügig leben und negiert daher die Verantwortung, die der Geschlechtsakt naturbedingt mit sich bringt.

Wer jemals einer jungen Frau mit Down-Syndrom zugehört hat, die erklärt, warum sie gern lebt und dankbar ist, daß ihre Eltern sie nicht haben „wegmachen“ lassen, der wird auch die vorgeburtliche Indikation einer Behinderung nicht mehr für ein gutes Argument halten. Nachdem ausgerechnet linke Parteien, namentlich die Grünen, zur Begleitmusik des kollektiven Panikorchesters die körperliche Selbstbestimmung auf dem Staatsaltar geopfert und die illiberale Impfpflicht befürwortet haben, ist auch das liberale „Mein Leib gehört mir“-Argument komplett diskreditiert.

Ein neu zu findender Kompromiß, der die Menschenwürde des werdenden Lebens stärker in den Blick nimmt, könnte bei der Feststellung des Herzschlags des Kindes im Mutterleib ansetzen und diesen wie im US-Bundesstaat Texas als Kriterium für ein absolutes Tötungsverbot festlegen.

Abtreibungsbefürworter demonstrieren vor dem Brandenburger Tor: Paragraph 219a ist abgeschafft – Konservative müssen sich nun für das Lebensrecht einsetzen Foto: picture alliance / HAYOUNG JEON / EPA-EFE
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