„Wir treten ein für soziale Gerechtigkeit und stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, heißt es im Berliner Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linkspartei. Obdach- und Wohnungslosen wolle man „menschenwürdige Perspektive eröffnen“. Außerdem geloben die drei Parteien: „Die Koalition setzt sich zum Ziel, alles zu tun, um der Verdrängung von Menschen aus ihren Kiezen entgegenzuwirken und ihnen ihr Lebensumfeld zu erhalten.“ Hehre Worte, doch die Realität sieht anders aus.
Denn in der Hauptstadt herrschen derzeit nicht nur winterliche Temperaturen, sondern auch ein Klima der sozialen Kälte. Zumindest, was die Situation der Obdachlosen betrifft. Denn dank der Corona-Regeln des Senats haben diese nun eine überdachte Übernachtungsmöglichkeit weniger. Die Verordnung untersagt Personen ohne 3G-Nachweis den Zutritt zu den U-Bahnhöfen.
Die Kontrolleure sind angehalten, Menschen, die weder genesen oder geimpft sind noch einen aktuellen negativen Test haben, aus den U-Bahnzügen und -stationen zu verweisen. Ohne Ausnahme, wie die Berliner Sozialverwaltung nun auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilte.
Keine Ausnahme möglich
Leider sei es „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“, erläuterte die Sozialverwaltung weiter. „Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Ausnahmeregelung nicht erwünscht.“ Da man allerdings um die problematische Situation der Obdachlosen wisse, unternehme das Land viele Anstrengungen, um diesen eine Impfung und weitere Tests zu ermöglichen. Daß das kaum beim Großteil der Obdachlosen und häufig auch Ausweislosen ankommen oder von diesen angenommen wird, dürfte allerdings auch der Sozialverwaltung klar sein.
Vor drei Jahren sah das noch anders aus. Damals wollten die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die ursprünglich geöffneten Kältebahnhöfe aus Sicherheitsbedenken und Hygienegründen in den Wintermonaten für Obdachlose schließen. Das rief natürlich die Linkspartei in Gestalt der damaligen Sozialsenatorin Elke Breitenbach auf den Plan. Der Senat sei der Ansicht, daß die BVG als Landesbetrieb „eine soziale Verantwortung für diese Stadt“ habe, ließ sie die Verkehrsbetriebe wissen. Die Kältebahnhöfe müßten deshalb weiterhin offenbleiben.
Mit Corona hat sich diese Ansicht nun offenbar geändert. Auf einmal reichen Hygienegründe für das Aussperren von Obdachlosen aus. Zwar heißt es im Koalitionsvertrag unter dem Schlagwort „Soziales Berlin“: „Wir treten ein für soziale Gerechtigkeit und stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“. Doch an lauen Versprechungen können sich Berlins Obdachlose leider nicht wärmen.