Anzeige
Anzeige

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Ein anderes Urteil wäre eine Sensation gewesen

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Ein anderes Urteil wäre eine Sensation gewesen

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Ein anderes Urteil wäre eine Sensation gewesen

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (2. v. l.) ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (2. v. l.) ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (2. v. l.) ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
 

Ein anderes Urteil wäre eine Sensation gewesen

Die Begründung der Karlsruher Richter für die Beitragserhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klingt zynisch. Es wird unter anderem vor „Fake News“ gewarnt. Blickt man auf die Verbindungen zwischen Parteien und Richterstühlen, wundert einen nichts mehr. Man kennt sich, man hilft sich. Ein Kommentar.
Anzeige

Wir wissen nicht, was alles beim gemeinsamen Abendessen der Bundeskanzlerin mit den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts besprochen worden ist. Geschmeckt soll es haben, so hört man. Schmecken dürfte Angela Merkel auch die heutige Urteilsverkündung der höchsten deutschen Richter zum Rundfunkbeitrag. Er darf nun erhöht werden. Die Ablehnung frei gewählter Abgeordneter aus Sachsen-Anhalt sei verfassungswidrig gewesen.

Besonders zynisch erscheint die Begründung des Gerichts. Allen Ernstes heißt es, daß in Zeiten „von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, ‘Fake News’, ‘Deep Fakes’“ die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachse.

Als wenn nicht insbesondere ARD, ZDF und Deutschlandradio einseitig berichten. Als wenn die Sender nicht die ‘Fake News’ von zu uns flüchtenden Frauen und Kindern verbreitet hätten, während in Wirklichkeit junge muslimische Männer kamen. Und als wenn sie zum Klimawandel und zur Corona-Pandemie nicht ausschließlich eine Richtung zu Wort kommen ließen und die jeweils andere höchstens berücksichtigen, um sie lächerlich zu machen.

Wer sich weigert, kommt ins Gefängnis

Zusätzliche 381 Millionen Euro fließen nun in die Kassen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Daß der sachsen-anhaltinische Landtag die Beitragserhöhung im vergangenen Herbst aus Angst vor der AfD gar nicht erst behandelte und damit defacto ablehnte, hatte zu dem Gang der Öffentlich-Rechtlichen nach Karlsruhe geführt. Regierungspolitiker aus Bund und Ländern hatten die Klage unisono verbal unterstützt und machten so ungewollt die gegenseitige Verbundenheit deutlich.

Der teuerste Rundfunk der Welt wird nun noch teurer. 8,1 Milliarden Euro kassierte er bisher jedes Jahr von den Deutschen. Bezahlen muß die linke Propaganda jeder. Egal, ob er die einseitige Berichterstattung – übrigens ein klarer Verstoß gegen das Ausgewogenheitsgebot des Rundfunkstaatsvertrages – im Fernsehen, Radio oder im Internet verfolgt.

Wer sich weigert, wandert in Deutschland sogar ins Gefängnis. Niemand aus der Regierung setzt sich für jene Menschen ein, die behandelt werden wie Schwerverbrecher. Niemand wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf. Auch das höchste deutsche Gericht nicht.

Der Zweifel an der Gewaltenteilung wächst

Und genauso wenig steht der Zwang zum Bezahlen von Programmen infrage, die an weiten Teilen der Bevölkerung vorbeisenden und diese höchstens noch indoktrinieren und auf Kurs bringen möchten. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk ist Regierung sowie Parteien heilig und – wie wir heute erneut sehen – auch den Verfassungsrichtern.

Alles andere als dieses Urteil wäre eine Sensation gewesen. Es ist in Deutschland schwer vorstellbar geworden, daß Karlsruhe der Regierung und ihren Sendern bei einer so symbolträchtigen Entscheidung in den Arm fällt. Das tut es nicht, wenn die Bundesregierung das Grundgesetz außer Kraft setzt, um den Menschen im Namen der Gesundheit die Freiheitsrechte zu entziehen. Die Beschwerden gegen die Corona-Maßnahmen werden einfach nicht bearbeitet. Und das tat es auch nicht, als die AfD gegen die „Herrschaft des Unrechts“, die Horst Seehofer einst der Kanzlerin in Sachen unkontrollierter Masseneinwanderung vorwarf, klagte. Das Gericht lehnte es ab, ein solches Verfahren überhaupt anzunehmen.

Der Zweifel an der Gewaltenteilung wächst. Daß Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) 2011 direkt aus der Staatskanzlei ins Bundesverfassungsgericht wechselte, hatte mehr als ein Geschmäckle. Denn er war in Personalunion auch noch Justizminister. Erst vor drei Jahren ging der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Stephan Harbarth, der heute das Rundfunk-Urteil verkündete, direkt aus dem Bundestag nach Karlsruhe.

Essen im Kanzleramt tun nichts mehr zur Sache

Union, SPD, FDP und Grüne hatten ihn nach Hinterzimmer-Beratungen nominiert. Der Bundesrat, von denselben Parteien besetzt, wählte ihn dann einstimmig zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er nun sogar vorsitzt.

Auf ein Essen im Kanzleramt kommt es daher gar nicht mehr an, um die einst hoch angesehene Institution in den Ruf der Kungelei mit Politik und Regierung zu bringen und den Verdacht zu nähren, eine Krähe hacke der anderen kein Auge aus. Die Öffentlich-Rechtlichen wird es nicht stören. Sie bekommen nun vom Bürger noch mehr Geld, um weiter gegen den Strich gebürstete Äußerungen im Sinne der Regierung zu diffamieren.

Man kennt sich, man hilft sich

Im Übrigen verfahren die Sender auch nicht anders. Merkels einstigen Regierungssprecher Ulrich Wilhelm machte der Bayerische Rundfunk 2011 flugs zum Intendanten, um dann bis Januar dieses Jahres der ARD vorzustehen – getreu dem Anstaltsmotto: „Bei der ARD sitzen Sie in der ersten Reihe.“ Sein Nachfolger Tom Buhrow (Jahresgehalt: 404.000 Euro) rief nach der abgelehnten Beitragserhöhung den „finanziellen Notstand“ aus. Der dürfte dank Harbarth und seinem Gericht nun behoben sein.

Es ist eine kleine Clique von immer denselben Leuten, die Politik, Medien und die höchste Rechtsprechung in Deutschland dominiert. Man kennt sich, man hilft sich. Und gemeinsam regt man sich über politisch motivierte Besetzung von Gerichten und fehlende Meinungsvielfalt der Medien in Polen und Ungarn auf. Denn mit dem zweiten Auge sieht man ja bekanntlich besser.

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (2. v. l.) ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag