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Bundesverfassungsgericht: Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Bundesverfassungsgericht: Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Bundesverfassungsgericht: Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Überweisungsschein: Die Rundfunkgebühr steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro
Überweisungsschein: Die Rundfunkgebühr steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro
Überweisungsschein: Die Rundfunkgebühr steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro Foto: picture alliance/Nicolas Armer/dpa
Bundesverfassungsgericht
 

Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Der Rundfunkbeitrag wird von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Das Bundesverfassungsgericht erteilt damit dem Veto aus Sachsen-Anhalt gegen die Gebührenerhöhung eine Absage. Der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewinne zunehmend an Bedeutung.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Veto aus Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für verfassungswidrig erklärt. Das Land habe „durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“, entschieden die Karlsruher Richter. Damit steigt der monatliche Beitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 20. Juli in Kraft.

Für den Beschluß der Beitragserhöhung war ursprünglich die Zustimmung aller 16 Landesregierungen nötig. Magdeburg hatte sich ausgehend von CDU und AfD aber gegen das Vorhaben gesperrt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Bundesverfassungsgericht: GEZ-Medien haben wichtigen Auftrag

Um die Finanzierung des Rundfunks zu gewährleisten, bestehe eine „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht“ jedes einzelnen Landes, heißt es in dem Urteil weiter. Die Begründung aus Sachsen-Anhalt, das Land habe sich jahrelang vergeblich um eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemüht, rechtfertige die „Abweichung“ nicht.

Die GEZ-Medien seien in der Pflicht, „durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“. Diese Aufgabe gewinne zunehmend an Bedeutung.

Gebührenerhöhung sei Maßlosigkeit der Rundfunkanstalten geschuldet

Der Berliner AfD-Abgeordnete Ronald Gläser sieht die Beitragszahler als „große Verlier des Urteils“. Die Rundfunkanstalten profitierten trotz ihrer Maßloßigkeit hingegen von der Entscheidung. Die hohen Kosten der Öffentlich-Rechtlichen resultierte aus hohen Pensionslasten und ständiger Expansion.

„Die Sender sollten sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, dann kommen sie auch mit weniger als den acht Milliarden Euro aus, die der Zwangsbeitrag derzeit in die Kassen von ARD, ZDF und Co. spült“, führte der AfD-Medienexperte aus. Das Urteil bestätige, daß es eine Reform des „Zwangssystems“ nur auf politischer Ebene und nur mit der AfD geben könne.

AfD-Politiker Paul: Reform muß künftig entschlossener erfolgen

Der medienpolitische Sprecher der AfD in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, bedauerte die Entscheidung ebenfalls. „Wir sind wohl das einzige Land der Welt, in dem der – vermeintlich staatsferne – Rundfunk bei staatlichen Gerichten einklagen kann, daß der Staat bei seinen Bürgern mehr Geld für ihn eintreibt.“ Eine Reform müsse künftig wesentlich grundlegender und entschlossener erfolgen und dürfe sich nicht nur auf kleine Einsparungen beschränken.

Wer die Zwangsgebühren nicht zahle, müsse mitunter damit rechnen, eine Gefängnisstrafe zu erhalten, mahnte der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen, Sven Trischler, in Anspielung auf den Fall Georg Thiel. Dieser verbüßt aus diesem Grund gerade eine Haftstrafe. (zit)

Überweisungsschein: Die Rundfunkgebühr steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro Foto: picture alliance/Nicolas Armer/dpa
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