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Es gibt immer einen Grund zu klagen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Es gibt immer einen Grund zu klagen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Es gibt immer einen Grund zu klagen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
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Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
Es gibt immer einen Grund zu klagen
 

Kaisers royaler Wochenrückblick

Corona-Pause? Nicht für das deutsche Rechtssystem: Björn Höcke ist nun doch kein gerichtlich bestätigter Faschist; Renate Künast darf klagen, wenn sie mit einem anderen "F-Wort" betitelt wurde; und der Grüne Erik Marquardt zeigt fleißig Twitter-Follower an, damit der Justiz auch nicht langweilig wird. Aber nicht alle Fälle werden gleich hart angegangen.
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Björn Höcke und Renate Künast konnten sich dieser Tage über einen juristischen Erfolg freuen. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, daß der AfD-Chef von Thüringen nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden ist. Was eigentlich jedem, zumindest durchschnittlich intelligenten Menschen, der in der Lage ist ein Urteil nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, schon die ganze Zeit bewußt war, musste dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, erst per einstweiliger Verfügung klargemacht werden.

Dieser gehörte nämlich zu jenem nicht gerade kleinen Kreis der Begriffsstutzigen, die öffentlich behaupteten, daß Höcke von einem „Gericht aufgrund überprüfbarer Tatsachengrundlagen als Faschisten einstuft“ worden sei. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro hat das Hamburger Landgericht dem FDP-Mann nun untersagt diese wahrheitswidrige Behauptung zu wiederholen und weiterzuverbreiten.

Im Fall von Renate Künast hatte ein Berliner Gericht bereits im Januar festgestellt, daß es nicht zulässig sei, die Politikerin mit einem F-Wort zu beschreiben. Anders als bei Höcke lautete dieses F-Wort zwar nicht „Faschist“, über die Maßen beleidigend war es nach Ansicht der Richter aber dennoch. Damit hoben sie damals einen früheren Beschluß auf, wonach unter anderem das besagte F-Wort, in einem Facebook-Post über die Grüne, zwar „haarscharf an der Grenze des noch hinnehmbaren“, aber eben gerade noch zulässig gewesen sei.

Jetzt hat Künast in sechs weiteren Fällen von beleidigenden Kommentaren eine juristische Entscheidung in ihrem Sinne erwirkt. Damit kann sie nun in zwölf von insgesamt 22 Fällen von Facebook die Herausgabe der Nutzerdaten verlangen, um gegen diese rechtlich vorgehen zu können. Zulässig sind, auch nach dem neuesten Urteil, weiterhin die Aussagen, Künast sei eine „Pädophilen-Trulla“ und „gehirnamputiert“. Was selbstverständlich nicht bedeutet, daß die Richtigkeit dieser Bezeichnungen damit in irgendeiner Weise gerichtlich bestätigt worden ist.

Auch Denunzianten brauchen ein wenig Alltag

Auf große Triumphe an der juristischen Front hofft offensichtlich auch der grüne EU-Parlamentarier Erik Marquardt. Der twitterte diese Woche mit einer fast schon kindlichen Freude: „Wenn die ganzen Trolle mit Klarnamen wüssten, wie viele Strafanträge ich in den letzten Tagen gestellt habe.“ Dafür kann man dem Mann nur danken. Hört man derzeit doch nahezu täglich Polizeibeamte und Strafverfolgungsbehörden über chronische Langeweile klagen. Auch tragen gute „Anzeige ist raus“-Deutsche, wie Marquardt, dazu bei, daß in der Krise ein Stück Normalität erhalten bleibt.

Sein aufopferndes Denunziantentum ist übrigens deshalb besonders bemerkenswert, weil sich der Grünen-Politiker gerade auf Lesbos aufhält, um von dort über die Situation in den Flüchtlingslagern – na sagen wir mal – zu berichten. Wer inmitten all dieses Elends, von dem wir täglich auf seinem Twitteraccount lesen können und im Auge eines weltweiten Pandemie-Sturms noch die Zeit und die Muße findet seine Landsleute in der Heimat anzuschwärzen, der muß eben schon von einer ganz besonders staatsbürgerlichen Euphorie beflügelt worden sein.

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Die Repressionen gegen Bundesbürger, die sich partout nicht von der Panik-Pandemie um das Coronavirus anstecken lassen wollen, gehen derweil munter weiter. Ein Ende ist nicht in Sicht. Stattdessen präsentiert derzeit ein Bundesland nach dem anderen Bußgeldkataloge für alle unbelehrbaren Rationalisten und Freiheitsliebenden. Die Strafen sind von Land zu Land verschieden, haben es aber nahezu überall durchaus in sich. So werden zum Beispiel in NRW bereits Zusammenkünfte von mehr als zwei aber weniger als zehn Personen in der Öffentlichkeit mit 200 Euro geahndet. In Wiederholungsfällen können gar Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Eingesperrt wird aber nicht jeder

In Bayern soll es schon 150 Euro kosten, wenn jemand „ohne triftigen Grund“ seine Wohnung verlässt oder den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält. In der Gemeinde Menden im Sauerland wird jetzt in einer leerstehenden Turnhalle sogar schon der erste „Corona-Knast“ eingerichtet. Hintergrund sei, daß Kontrolleure des Kreises in den vergangenen Tagen etwa ein Fünftel der Bürger nicht zu Hause antreffen konnten, die eigentlich unter Quarantäne standen und ihre Wohnungen nicht verlassen durften.

Zumindest haben sie wohl – aus welchem Grund auch immer – gerade die Tür nicht aufgemacht. Bei den Betroffenen seien Tests auf das Coronavirus geplant gewesen. Die Maßnahmen sollen in erster Linie der Abschreckung dienen, sagt Sebastian Arlt (47, parteilos), Erster Beigeordneter der Stadt. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Lagers hat er nicht. Warum auch. Schaltet und waltet er doch in Nordrhein-Westfalen. Hier regiert der Bürokrat, Armin Laschet, jene fleischgewordene Banalität des Bösen, dem im Kampf gegen das Virus wirklich jedes Mittel recht zu sein scheint.

Während der Staat bei Verstößen gegen die, nach Einschätzung von Experten, verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Grundrechtsbeschneidungen ungewohnte Härte zeigt, wird in anderen Bereichen weiterhin maximale Milde walten gelassen. Dies zeigte sich kürzlich vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg. Dort wurde der junge Syrer, Sabri H, dessen genaues Alter zur Tatzeit nicht festgestellt wurde (laut eigenen Angaben war er 17), der vor einem Einkaufszentrum den 30-jährigen deutschen Markus Hempel geschlagen hat, zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung verurteilt, obwohl Hempel nach der Attacke verstarb. Wir lernen: Auch in Zeiten des Kontaktverbots können sich Schwerkriminelle aus allen Herren Länder auf die Liebkosungen der deutsche Kuscheljustiz weiterhin verlassen.

Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
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