Anzeige
Anzeige

Integration: CSU-Politiker Geis warnt vor Gefahr durch doppelte Staatsbürgerschaft

Integration: CSU-Politiker Geis warnt vor Gefahr durch doppelte Staatsbürgerschaft

Integration: CSU-Politiker Geis warnt vor Gefahr durch doppelte Staatsbürgerschaft

geis_norbert
geis_norbert
Integration
 

CSU-Politiker Geis warnt vor Gefahr durch doppelte Staatsbürgerschaft

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat sich gegen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Die Staatsbürgerschaft sei ein „wichtiges Ordnungs- und Identifikationsinstrument in einer globalisierten Welt“, schreibt Geis in einem Beitrag für die JUNGE FREIHEIT.
Anzeige

geis_norbert_01
Norbert Geis: Foto: Norbert Geis / Ulrich Schwab

BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat sich gegen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Die Staatsbürgerschaft sei ein „wichtiges Ordnungs- und Identifikationsinstrument in einer globalisierten Welt“, schreibt Geis in einem Beitrag für die JUNGE FREIHEIT. Durch sie erhalte der einzelne Rechte gegenüber seinem Staat, wie beispielsweise das Recht auf politische Teilhabe oder das Recht auf staatlichen Schutz.

Ebenso resultierten aus der Staatsbürgerschaft aber auch Pflichten, wie die Steuerpflicht oder die vor kurzem ausgesetzte Wehrpflicht. Der Staat sei bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Erfüllung solcher Bürgerpflichten angewiesen. Sollte sich die doppelte Staatsbürgerschaft durchsetzten, könnten dadurch Bürger erster und zweiter Klasse entstehen, warnte der CSU-Politiker: „Denn Träger der doppelten Staatsbürgerschaft können die Privilegien beider Staaten in Anspruch nehmen, müssen aber nicht die dazugehörigen Pflichten erfüllen.

Hintergrund ist eine vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium herausgegebene Broschüre, die Ratschläge enthält, wie betroffene Jugendliche neben der deutschen auch ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten können. Die Optionspflicht sieht vor, daß sich Jugendliche aus Einwandererfamilien mit zwei Staatsbürgerschaften ab ihrem 18. Geburtstag zwischen dem deutschen Paß und dem des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden müssen. (JF) 

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag