Gab es wirklich „Deportationstreffen“ in Potsdam, wie das regierungsnahe Netzwerk „Correctiv“ behauptet? Die Zweifel daran sind, auch wegen Lügen der „Correctiv“-Chefredaktion, mittlerweile immens. Ulrich Vosgerau war in Potsdam dabei und erklärt im JF-Interview, warum er nun klagt.
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Was das o. a. Interview angeht wäre es spannend gewesen, mehr zum Klageinhalt zu erfahren. Und ob bzw. warum er keine Gegendarstellung verlangt (oder ob es keine Rechtsgrundlage dafür gibt).
Auf welche Weise CORRECTIV in der (sehr kurzen) Berichterstattung über den Vosgerau-Vortrag geframt, gefälscht und gelogen hat, untersucht mein Blogpost
„Framen, fälschen, ehrabschneiden: So verfemt das Demokratie-CORRECTIV den Dr. Vosgerau!“ https://beltwild.blogspot.com/2024/01/framen-falschen-ehrabschneiden-so.html
(Insgesamt habe ich fünf Blogbeiträge über den Artikel verfasst – aber selbst damit sind die fiesen Machenschaften der AfD-Hasser immer noch nicht ausgeschöpft.)
Warum diese Frage? Natürlich ist hier Strafanzeige vonnöten. Paragraphen gibt es genug und diese Strafanzeige, die verbotenes bestätigt, bringt der AfD so cirka 10% Stimmenzuwachs. Also, so eine hinterhältige Kampagne verlangt Aufklärung! Sellner sollte sich separat einer Strafverfolgung anschließen. Warum schweigen die CDU-ler?
„Paragraphen gibt es genug“
Welche Textstelle im CORRECTIV-Artikel genau verstößt gegen welchen §§ im StGB?
Also wurde nur die Einhaltung des geltenden Rechts gefordert. Ja, das muss den Gegnern des Rechtsstaates nicht gefallen.
Bei der Klage habe ich aber doch Bedenken: Wir haben weisungsgebundene Staatsanwälte auf allen Ebenen (Gerichtsverfassungsgesetz). Was ist, wenn sie die Klage nicht annehmen dürfen. Vermeintlich unabhängige Richter nützen da gar nichts. Möglicherweise wird er klagen dürfen, weil er bekannt ist aber wie sagte doch Kurt Tucholsky : „Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen.“ Lassen wir uns überraschen…
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