Der Verfassungsschutz hat das rechtsgerichtete „Institut für Staatspolitik“ in Sachsen-Anhalt für „rechtsextrem“ erklärt. Nun wehrt sich dessen Geschäftsführer Erik Lehnert: legitime demokratische Kritik werde damit politisch kriminalisiert. Dahinter stecke eine Kampagne gegen die AfD.
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Noch zum Folgenden:
Unsere Republik soll, was ein Bruch der Verfassung ist, in einen Obrigkeitsstaat umgewandelt werden, durch Zerstörung des Staatsvolks. Dazu wird der Anteil des Staatsvolks in der Masse der Staatsbürger systematisch verdünnt, bis da ein Gewirr von „Völkchen“ (Clans) entstanden ist, die sich gegenseitig blockieren und in einen virtuellen Krieg jeder-gegen-jeden „die Bedingungen des Zusammenlebens täglich neu aushandeln“.
Das funktioniert natürlich auch mit „Hierlebenden“. Ein Staatsvolk brauchts dafür nicht mehr
Da sind die Linken fein raus. Das Völkchen-Gewirr ist schließlich sogar noch dankbar, daß da eine harte Hand ist, von der alles regiert wird, sonst würden sich ja alle gegenseitig totschlagen. Das Römische Reich funktionierte so. Viele Provinzvölkchen, und überall die Legionen Roms, die für Frieden sorgten. Pax Romana. Republik, nach neuzeitlichem Verständnis (18. Jh.) war da nicht.
Die Eine-Welt, unter einer Pax Sinistra, darin soll Deutschland aufgehen.
Ein Bruch der Verfassung von 1949. Aber so ein Verfassungsbruch, das ist eben der Fortschritt …
Es gibt zwei Sorten von Staaten, zum einen die bunte Palette derer, in denen es Irgendwie Untertanen gibt, unter der Herrschaft irgendeiner Elite. Das sind die Obrigkeitsstaaten. Zum anderen gibt es die Freistaaten (Republik), in denen es nicht Herren und Knechte gibt, sondern ein Staatsvolk, von dem „alle Gewalt ausgeht“, das sich also selber regiert.
Damit ein Staatsvolk ein Staatsvolk sein kann, muß aber eine Voraussetzung gegeben sein: Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk ergibt sich für alle gleichermaßen daraus, daß „alle sich gegenseitig als ihresgleichen betrachten“.
Davon zu unterscheiden ist der Staatsbürger. Alle Angehörigen eines Staatsvolks sind natürlich Staatsbürger, aber Staatsbürger können auch solche sein, die dem Staatsvolk nicht angehören wollen(!), aber integriert im Staat leben und daher vom Staatsvolk „den Paß bekommen haben“, zu Lebzeiten erworben, oder seit Generationen schon, oder „schon immer“ (z.B. Sorben).
Das Staatsvolk muß aber zahlenmäßig „bestimmend“ bleiben, sonst ist der Staat nicht mehr „sein“ Staat, nicht mehr seine Heimat.
Staatsvolk ist aber nicht auf Stammesverwandte beschränkt. Auch Assimilation bewirkt eine Wahrnehmung als „unseresgleichen“.
Wenn sich das IfS laut Lehnert jetzt juristisch gegen den VS wehren will, ist das eigentlich ziemlich uncool und beinahe schon boomermäßig: Schließlich ist man in der Vergangenheit nicht müde geworden, eine juristische Abwehr zu veräppeln.
Kubitschek-Kompagnon Björn Höcke hat dies mal als „politische Bettnässerei“ verhöhnt.
Und sich den Gerichten im „BRD-Regime“ andienen? Womöglich im Verfahren windelweich argumentieren, man stehe doch auf dem Boden jenes Grundgesetzes, das Josef Schüßlburner in einer IfS-Broschüre als zu überwinden erklärt und durch die „Weimarer Reichsverfassung“ ersetzen möchte.
Ich denke immer noch, dass alle Methoden, die der ehemalige Realsozialismus anwendete und die durch gerichtliche Entscheidungen (z.B.Aufheben der Strafe durch DDR Gerichte)als nicht rechtstaatlich beschrieb, gleichzeitig verfassungsfeindlich sind. Somit rechtfertigt die Nichtverfolgung solcher HandlungenodergarBilligung durch Legilalative, Exekutive und Judikative zumindest die Androhung von Gewalt Ich empfehle allerdingsniemandenmehr, dies ohne gute Rechtsberatung und Mittel für den Rechtweg zu tun. Nach meiner Erfahrung ist Artikel 20 GG Absatz 4 nicht nur Prosa sondern gleichzeitig zahnlos und kommt bei Anwendung einer Selbstauslieferung gleich!
Was nützt ein Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG, wenn die EU-Rechtssprechung in der Lage ist, jedwedes nationale Recht, also auch die nationalen Verfassungen der Mitgliedsländer auszuhebeln. Gegen EU-Recht gibt es kein Widerstandsrecht. Es sei denn, ein Mitgliedsstaat als Ganzes, wie Polen, nimmt sich ganz einfach dieses Recht und leistet Widerstand, mit der Option eines EU-Austritts.
„…heißt es etwa: „Die Demokratie ist im Zweifel … auch gegen das Verfassungsgericht und das Grundgesetz durchzusetzen!““
Das ist die ausgesprochen dumme Formulierung eines grundsätzlich richtigen Gedankens des IfS.
Die korrekte Formulierung des Gedankens wäre:
„Die gemäß dem Grundgesetz von 1949 für die Bundesrepublik Deutschland bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung ist im Zweifel auch mit Mitteln der Durchsetzung (vgl. Art. 20) gegenüber (den Herrschenden und) dem Verfassungsgericht mit seiner kreativen sinnbeugenden) Auslegung des Artikel 1 zu verteidigen“.
Das GG von 1949 schreibt Demokratie ja vor.
Es ist zu konstatieren, daß die Herrschenden den Artikel 1 als ein „Schweizer Taschenmesser“, als ein Universalwerkzeug zur Auflösung des Staatsvolks der Republik einsetzen. Da bleibt vom Grundgesetz doch letztlich nur der Artikel 1 übrig.
Die Menschenwürde!!! Ja wer braucht denn da noch die ganzen anderen Artikel.
Die Menschenwürde erfordert: Alle Menschen sind Gleich. Darum ist das Grundgesetz von 1949, das schon x-mal „verbessert“ wurde, heute das selbe wie die Linke Weltanschauung.
Und gemäß der Linken Weltanschauung: „Die Deutschen sind Allehierlebenden“.
„Die Demokratie ist im Zweifel … auch gegen das Verfassungsgericht und das Grundgesetz durchzusetzen!“
Natürlich ist das eine „ausgesprochen dumme Formulierung“, aber auch der Gedanke kann nicht „grundsätzlich richtigen“ sein. Wer eine solche Formulierung verwendet, leistet dem Vorgehen des VS gegen sich selbst Vorschub. Nur das Grundgesetz kann die Grundlage aller Bestrebungen freiheitlich-demokratischer und patriotischen Bestrebungen sein. Argumentativer Widerstand muß sich gegen jede verfälschende Auslegung des Grundgesetzes, durch wen auch immer, richten. Eine Auseinandersetzung mit diesen Fehlauslegungen ist geboten.
Es gibt keinen Zweifel, daß der Angriff auf das IfS in Wirklichkeit natürlich (auch) ein Angriff auf die AfD ist. Wie schon ein Kommentator schreibt: Es ist die Methode der kleinen Messerstiche und Salamitaktik; hier eine unbegründete Einstufung, dort ein brennendes Auto, hier ein „verschönertes“ Haus, dort eine Beule am Kopf eines Afdlers, hier eine Entlassung aus fadenscheinigen Gründen, dort eine sog. „Spendenaffäre“, die sich lediglich als Verdacht erweist – das ist Zersetzung nach Richtlinie 76-B. Die Schlinge wird immer enger gezogen, einige „stramme Kämpfer“ erkennen plötzlich den „wahren faschistischen Charakter“ und verlassen das vermeintlich sinkende Schiff – und wenn dann noch einige gefährliche Dinge passieren, wofür man mit Sicherheit schon längst die entsprechenden Leute installiert hat, dann werden auch die Gründe – einer wird nicht ausreichen! – für ein Verbotsverfahren geliefert werden – und die ganz Schlauen werden sagen, daß sie es schon immer wußten! Und bevor der Hahn dreimal kräht ….. Was hilft? Zusammenstehen und die letzte Chance verteidigen und nutzen! Stich niemals in ein Wespennest, doch wenn du stichst, AfD und Anhang, dann bleibe fest!!!
Die Begründungen des Vorgehens gegen da IfS ist wohl auch, aber nicht nur ein Angriff auf die AfD, sondern ein Angriff auf das ganze deutsche Volk zu dessen Abschaffung.
Das nun formulierte Dogma, es verstieße „gegen das Prinzip der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, Personengruppen zu „exkludieren“ und so ihrer Würde zu berauben, läuft ja daraufhinaus, daß es zur Würde aller Menschen der Welt gehört, nach Deutschland zu kommen und hier „teilzuhaben“. Und dann beraubt Polen also die Menschen, die es daran hindert von Belarus in die EU einzudringen, ihrer Würde?
„Um Gefallen geht es nicht, sondern um Klugheit.
Lehnert: Die Wahrheit auszusprechen ist, so gesehen, nicht immer klug.“
Unabhängig von Klugheit, – die JF stellt zu Recht in Frage, dass das IfS die Beobachtung begünstigt. Die Stellungnahmen von Lehnert zum Thema:
„Gewalt gegen Sachen“ sei unter Umständen „gerechtfertigt im Sinne des Grundgesetz-Artikel 20“, etwa „Unterbrechung von Strom und Heizung“, um „die Belegung einer Asyleinrichtung mit Illegalen zu verhindern“.
sind abstrus, abwegig und rechtsstaatlich nicht haltbar.
Von Klugheit kann beim IfS hier so in der Gesamtheit keine Rede sein.
Alleine schon die Interpretation der Gewalt nach Art 20 GG zeigt mE, dass die Beobachtung gerechtfertigt ist – wer offen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft und eine faktische Herrschaft der Gewalt propagiert, der befindet sich nicht mehr im Ansatz auf dem Boden der Verfassung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit!
Herr Könen, Sie wollten wohl einen Witz machen. Sich auf die Verfassung zu berufen, ist Ihrer Ansicht nach im vorliegenden Fall ein Indiz dafür, nicht mehr auf dem Boden des GG zu stehen.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter als der IfS- Gesprächspartner und meine, daß das GG nicht nur die Möglichkeit zum Widerstand eröffnet sondern ihn geradezu zu einer Pflicht macht, wenn die Voraussetzungen nach Art 20 GG gegeben sind. Im Übrigen habe ich die betreffende Gesprächsstelle anders wahrgenommen als es Ihre auf entsprechend gezielte Zitatauswahl basierte Interpretation erscheinen lässt.
Lieber Herr Werner,
bei solchen Themen scherze ich nicht!
Das sieht anders aus.
Also Art 20 Abs.4 GG sagt:
„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Welche Vorausetzungen sind das? Kennen Sie die Rspr dazu?
Wenn man seine verfassungsmässigen Rechte nicht nutzt, dann ist Abs 4 mit Sicherheit keine Grundlage der Handlungen legal vorzunehmen.
Wir sind uns sicherlich einig, dass wir eine vielfältige Staatsmiserie haben – keine Frage!
Wie haben Sie die Gesprächsstelle wahrgenommen?
Herr Könen, meinen Sie, dass erst dann robuster und handfester Widerstand gerechtfertigt ist, wenn alle herkömmlichen (d. h. kommunikativen und juristischen) Mittel zur Änderung eines nichtverfassungsgemäßen Zustands ausgeschöpft sind? So habe ich Sie verstanden. Während Sie, Herr Werner, sehr viel rascher auf die ultima ratio zusteuern, wo dann (fast) alle Mittel erlaubt sind ?
Frau Spieth,
das habe ich so gemeint, wie Sie es aufgefasst haben.
Gewalt, die Art 20 erlaubt, muss die ultima ratio schlechthin sein.
Niemand kann in dem Sinne hingehen, mit oder ohne Gewalt unsere verfassungsmässige Ordnung abzuschaffen.
Es ist natürlich klar, dass wir hier erhebliche Probleme im Staate haben, die auch unsere Grundfeste der Verfassung und des Staates insgesamt betreffen.
Der Staat, dh wir selbst (!), können jedoch weder Links noch Rechts erlauben, die Ordnung mit Gewalt auf den Kopf zu stellen oder zu ändern. Wer das von Rechts her – wie zB es beim IfS anklingt – propagiert, stellt sich mit Linken Anarchisten auf eine Stufe – und damit völlig ins Abseits.
Wenn wir unseren Staat nicht mehr mit Vernunft lenken können – und dazu gehört eben auch, sämtliche demokratischen Wege einzuschlagen und dafür einzutreten und sich zu engagieren – dann ist und darf Gewalt hier in erster Linie kein Mittel sein.
„Alleine schon die Interpretation der Gewalt nach Art 20 GG“
Ich habe eine Version des GG aus etwa Mitte 1960er Jahre. Da steht der (4) noch nicht drin. Der ist wohl unter dem Eindruck von Breschnews Panzern, die am Fulda-Gap auf eine günstige Gelegenheit, lauerten, und im Wissen um Moskaus subversive Elemente, dort nachgetragen worden.
Breschnjews Panzer gibt es nicht mehr, aber da die Enkel der subversiven Elemente effektiver sind als alle Panzer ist der (4) wohl nicht sinnlos geworden. Der (4) meint wohl, wenn die Bundeswehr nicht mehr helfen kann, dann dürfen die Bürger „Widerstand leisten“.
Was ist Widerstand? „Wehrt euch! Leistet Widerstand gegen das Atomkraftwerk im Land“? „Macht kaputt was euch kaputt macht“? “ … bald liegst du im Kofferraum“? Ist das schon Gewalt?
Breschnjews Einmarsch, das wäre Gewalt gewesen. Was ist die „Umdefinierung des Staatsvolks“?
Also selbst in der fast letzten Tonne gibt es mittlerweile WLan.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
“
Kommen Sie bitte in der Gegenwart an.
Es sicherlich richtig, dass man die Vergangenheit kennen soll und muss, man sollte aber darin nicht leben.
Da grub ich noch etwas aus, was ich vor Jahren schrieb:
Collodi, der Autor des „Pinocchio“, war ein Weiser. Man kann Teile des Kinderbuchs regelrecht meditieren. Der korrupte Hofhund, der seine Hühner nicht beschützt, sondern die Beute, seine Schützlinge, mit den Mardern teilt, ist eine reizende Variante des biblischen Mietlings und uns irgendwie vertraut.
An einer anderen Stelle verkündet er durch einen verschlagenen Fuchs die Botschaft vom Wunderfeld. Niemand denke dabei an die blühende Griechenlandrettung oder an die sichere Rente oder, oder…
Die Episode, wie Piocchio vor Gericht seine gestohlenen Goldstücke einklagen wollte, scheint mir besonders aktuell. Herr Gorillius, Richter von Dummersheim, hörte ihm huldvoll zu und verkündigte dann sofort das Urteil: „Diesem armen Hampelchen hat man sein Gold gestohlen. Nehmt es also und werft es in das Gefängnis!“ Ich werde mich hüten in Dummersheim den dreisten Diebstahl meines Vaterlandes einzuklagen: „Diesem armen Hampele hat man sein Vaterland gestohlen. Nehmt es also und schmeißt es in die Gosse“.
Gut, dass ich mein Leben hinter mir habe. Man muss nicht alles erleben.
Der Richter hatte offensichtlich ausreichend Belege und Beweise.
Und so wird es kommen.
„Nicht wir, sondern die AfD ist das eigentliche Ziel“
Ja, die AFD ist das eigentliche Ziel, aber das eigentlichste aller eigentlichen Ziele, das sind alle diejenigen, die den Deutschland-Abschaffern im Wege sind.
Es gibt sogar noch eine ganze Menge, die noch garnicht gemerkt haben, daß sie den Deutschland-Abschaffern im Wege sind. Das rettet sie nicht, sie sind trotzdem Ziele.
Wir Ziele müssen zusammenhalten!
Ja, es geht darum, alle Bestrebungen, das legitime Recht des deutschen Volkes zum Selbsterhalt und zur Bewahrung seiner Kultur und seines Territoriums im Keim zu ersticken.
Das Institut kann sich wehren wie es will: Die grobe Macht wälzt sich verwüstend wie ein Panzer durch dessen Kornfeld.
Es geht um die Stigmatisierung aller, die noch irgendwie am Vaterland hängen. Der Verfassungsschutz als politischer Arm der machthabenden Parteien kriminalisiert jene, die sich der Entwurzelung ihres Volkes widersetzen. Die neuen Bürger sollen „entfärbt“ (rasse- und herkunftlos), enterbt (Fiskalunion und ohne Sparbuch) und entrechtet sein; entrechtet im Sinne einer Unterwerfung unter den Staat letztlich wie in China. Auch die traditionelle Familie wird als feindlich bekämpft.
Wir erleben jetzt den Umschlag quantitativer Verschiebungen in eine völlig neue Qualität, ein Quantensprung der Menschheit. Es wird barbarisch zugehen und zum Schluss geht es dröhnend schnell.
Ich habe eine letztlich eschatologische Sicht der Dinge: Die Zeit der Völker geht zu Ende, ja, die Zeit endet. Es wird nun unklug, sich zur wahren Menschenwürde zu bekennen. Spendet dem Tier Weihrauch oder sterbt!
Sehr geehrter Herr Thiel: Meinen Sie, dass die Zeit der antichristlichen Bestie unter dem Anschein von Frieden, Menschenrechten, Fortschritt und Völkerverständigung gekommen ist?
Es kommt in Wellen. Niemand kennt die Stunde.
Sehe ich ganz genauso!
Aber wie heißt es: Fürchtet euch nicht! … Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.
Mir scheint, daß Sie in Ihrem Schlußakkord ein wenig undeutlich werden, Herr Twiel:
Ihr Hinweis auf den Quantensprung der Menschheit ist wohl eher als negatives Ereignis zu sehen denn als Positivum, mit dem ein Quantensprung m.E. zu verbinden ist. Ist das so?
Diese eschatologische Sicht der Dinge – das Ende der Zeit generell. Was ist Zeit? Das muß ich schon fragen. Zeit ist ein abgemessenes Stück aus der Ewigkeit und mit dem Ende der Zeit sind wir als Menschen wieder dort, wohin wir evolutionär gehören: nämlich in der Ewigkeit. Körperlich mag der Mensch vergänglich sein – als geistiges Wesen ist er Teil des Ewigen, Unvergänglichen …. was kann also Besseres passieren?
Am Ende würde es unklug werden, sich zur Menschenwürde zu bekennen – das Gegenteil ist der Fall: man muß sich dazu bekennen, ein Mensch – ein MEN.SCH – ein SCH.e.MEN zu sein. Am Ende der Zeit hat auch das Tier seine Kraft verloren, denn es existiert nur in der Zeit – in der Ewigkeit ist es, wie auch der Mensch, ein Teil des Ewigen. Vorbei also die Zeit des Weihrauchs und der Beweihräucherung!
Zwischen Herrn Schwarz und Herrn Dr. Lehnert tun sich Welten auf. Sollten sie nicht Brüder im Geiste sein? Jetzt verstehe ich besser, warum diese beiden Richtungen des rechten Lagers sich voneinander entfremdet haben. Dabei geht es nicht nur um „Kleinigkeiten“, wie Lehnert behauptet. Die Differenz ist noch größer, als sie schon rein äusserlich anhand der unterschiedlichen Wortwahl und Akzentuierung zum Ausdruck kommt. Was ist der Grund für diese Differenz? Mein Eindruck: Die JF steht mittlerweile „gut und gerne“ innerhalb des Verfassungsbogens – das IfS stellt sich nur widerwillig in die Gemeinschaft der Verfassungsfreunde hinein. Dahinter stehen unterschiedliche gefühlsmäßige und weltanschauliche Lebenswelten. Das IfS steht für Menschen, die die progressive Bandbreite des Grundgesetzes (also seine potentielle Offenheit für Modernität, Egalität und Emanzipation) kritisch hinterfragen. Die JF hat ihren Frieden mit der Verfassungswirklichkeit der BRD gemacht, und zwar auch mit liberalen und fortschrittlichen Interpretationsformen und Entwicklungsstufen des GG. Das IfS ist vergleichbar mit der Piusbruderschaft, während die JF in der Glaubensgemeinschaft der Mehrheit geblieben ist.
1- „Verfassungsbogen“ ist inzwischen die euphemistische Chiffre der Alt-, System- oder Kartellparteien für sich selbst, die als Regierungs- oder Scheinoppositionsparteien herrschen.
Damit werden andere Parteien ausgegrenzt, wie demokratisch und legitim ihre Ziele auch sein mögen. Sie sollen weggebissen werden.
Immer wenn ich liberal, modern, progressiv und fortschrittlich lese, werde ich mißtrauisch. Auch dies sind eigentlich wertende Euphemismen, die über den Inhalt noch gar nichts sagen.
Das IfS stelle sich nur widerwillig in die Gemeinschaft der Verfassungsfreunde hinein – das mag sein, umso mehr, als das Grundgesetz ja gar keine Verfassung ist. Und die „Verfassungsfreunde“ das GG schon -zigmal geändert haben.
Das eigentlich kritische sind die „liberalen und fortschrittlichen Interpretationsformen“, mit denen die JF angeblich ihren Frieden gemacht habe. Ich hoffe das nicht!
Es geht nicht an, daß über Nacht nicht mehr gilt, was jahrzehntelang galt und so gemeint war. Es wird schon daran gearbeitet, die Verpflichtung zur Einhaltung der „Menschenwürde“ auf alle Menschen der Welt auszudehnen. Das würde bedeuten, daß das deutsche Volk verpflichtet wäre, die Würde aller Menschen
2- der Welt zu garantieren. Egal, ob es dabei auf den Hund geht oder was sonst noch passiert.
Genauso ist es mit dem Asylartikel. Gemeint war politische Verfolgung: Snowden, Lasange usw.
Natürlich ist es jeder Regierung erlaubt, darüber hinauszugehen. Aber inzwischen wird dieser politische Wille, die Beladenen und Armen dieser Welt (die sich manchmal als gar nicht arm erweisen) für immer aufzunehmen, als Ausfluß und notwendige Folgerung aus dem Grundgesetz hingestellt und somit höher legitimiert.
Das GG wird somit zum unfreiwilligen Hebel (denn so war es nicht gemeint) zu einer gewollten besonderen Politik, zur Legitimationsmaschine degradiert.
Daß man das nicht will, ist absolut legitim und nicht extremistisch oder „verfassunsgfeindlich“.
Verehrter Eberhard Schmidt, im GG liegt ein Drang zur Selbstüberhöhung. Und zwar deshalb, weil die Grundrechte am Anfang stehen und Ewigkeitswert haben sollen. Hochmut aber kommt vor dem Fall. Ewig ist nur Gott. Wer hat die Väter des Grundgesetzes dazu ermächtigt, irdische Rechte für „unveränderlich“ zu erklären? Bekommen individuelle Menschenrechte damit nicht eine religiöse Qualität? Überlädt und überfrachtet man sie damit nicht? Jene Menschenrechte, die doch erst in der amerikanischen und französischen Revolution das Licht der Welt erblickt haben! Sie sind etwas reichlich junges in der Menschheitsgeschichte. Ich behaupte: Die Menschen- und Grundrechte der westlichen Revolutionen und des Grundgesetztes sind etwas Unreifes und Unvollkommenes. Sie bedürfen einer konservativen Einbettung in Pflichten und Gebote. Die Weimarer Reichsverfassung hat diese Einbettung relativ gut hingekriegt, indem sie die Grundrechte nicht gleich an den Anfang stellte. Sie kommen dort nicht so dogmatisch und ewig daher wie im GG, sondern sind eher Absichtserklärungen und Programmsätze, also Vorstellungen, denen man nachstreben sollte, die man aber nicht überhöhen und übertreiben sollte.
Ja, da haben Sie natürlich recht. Ich als gelernter DDR-Bürger kenne natürlich auch die marxistische Interpretation, die ja nicht ohne Berechtigung ist: Die Menschenrechte (und anderen Rechte) sind eine soziale Konstruktion, die von gesellschaftlichen Voraussetzungen abhängt. Kurz gesagt, eine Gesellschaft muß sich Rechte natürlich leisten können. Wenn die Arbeitsproduktivität zu gering ist, kann man sich nicht so um die Alten und Verletzten kümmern, sie müssen in den Wald gehen und vor sich hinsterben zum Beispiel.
Auch jetzt kann in extremen Situationen das Recht auf Leben (und die Hilfe dazu) nicht eingeklagt werden: wenn die Ressourcen nicht ausreichen, muß triagiert werden.
Gutmenschen bekommen dann immer Schnappatmung.
Also: nichts ewiges, sondern etwas errungenes, das von Voraussetzungen abhängt. Für die man stets sorgen sollte natürlich.
Vielen Dank, Herr Schmidt, für diese Lesefrucht aus der marxistischen Ecke. Sie ist unwahrscheinlich hilfreich. Bin schon lange auf der Suche nach einer anspruchsvollen Relativierung der derzeit allgegenwärtigen Menschenrechtsrhetorik. Und Sie helfen mir auf die Sprünge! Bisher kannte ich nur menschenrechtskritische Argumente der vorkonziliaren katholischen Theologie, der altprotestantischen Dogmatik und der Nietzsche-Tradition. Dass auch von radikal linker Seite die Menschenrechte von ihrem dogmatischen Sockel herunter geholt werden, ist mir neu und gibt mir sehr zu denken. Sie haben wieder ein Tor geschossen für den Osten. Jetzt muss der Westen wirklich aufpassen, dass er nicht ins Hintertreffen gerät!
Liebe Johanna Spieth, wo sehen Sie denn diese gravierenden Unterschiede? Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Schwarz stellt Fragen, die, das ist doch journalistisch üblich, den Diskutanten zu einer Widerlegung impliziter „Unterstellungen“ oder konträrer Ansichten anregen/provozieren soll.
Die JF sehe ich heute da, wo vor ca. 50 Jahren Der Tagespiegel in Berlin stand, liberal-konservativ, daheim im Abonnement des Vaters, in der Schule brachte ein Mitschüler ab und zu Die Wahrheit (SED-Organ der SEW, Westableger der SED), das genaue Gegenteil, der Vergleich hatte aber den Vorteil, früh zu lernen, „einfache Wahrheiten“ kritisch zu hinterfragen.
Ich würde auch nicht alles, was von der JF kommt, unwidersprochen unterschreiben, sehe aber die bewußte Provokation mit Gegenpositionen als sinnvolles Mittel in einer Diskussion, um klare Standpunkte zu definieren und im Dialog zu präzisieren.
Echt jetzt, der TS damals am Ort der jetzigen JF? Faszinierend, welche Distanz man innert 50 Jahren zurücklegen kann.
Es liegt natürlich an der Leserschaft; die hat sich gewandelt zur vaterlandslosen globalistischen linksliberalen Schickeria-Bourgeoisie. Jedenfalls nach den Leserbriefen zu urteilen. Und die Redakteure mit ihnen.
Beim TS und bei der ZEIT sind die größten und bissigsten AfD- und Konservativenhasser (und -verleumder), fast noch böser als bei der taz.
Es ist wohl wirklich eine Eigentümlichkeit des Langen Marschs: Er schaut nicht auf die Uhr. Was sind schon 50 Jahre …
Wenn es 50 Jahre braucht um aus dem TS1971 den TS2021 zu machen, dann sind es eben 50 Jahre. TS2021 ist die Wahrheit.
Und was noch nicht durchsetzt ist, das wird durchsetzt. Das ist der Lange Marsch.
Da stimme ich Ihnen zu; für TS und ZEIT würde ich heute keinen Eurocent mehr ausgeben – vaterlandslose Gesellen der woken linken Kreuzberger (heute Friedrichshain) Salonbolschewisten.
Richtig!
Nur so ist Journalismus Journalismus. Andernfalls ist es Etikettenschwindel.
An die Mitforisten Diogenes, Dieter Lanze und Eberhardt Schmidt: WIe wäre es mit der Berliner Zeitung? Sie ist im Übergangsbereich von Ost nach West überraschend neutral. Geht zwar auch mit dem Zeitgeist, aber man spürt die Unabhängigkeit von den großen Verlagshäusern. So ähnlich muss der Tagesspiegel von vor 50 Jahren gewesen sein.
Ich weiß. Die Berliner Zeitung ist mir schon öfter mal durch überraschend selbständige, quasi „aufmüpfige“ Artikel aufgefallen.
Es wird schon 15 Jahre her sein, dass ich in diversen blogs die beständig eingesetzte Salami-Scheibchen für Salami-Scheibchen Strategie identifiziert habe: Desavouieren – Diskreditieren – Diskriminieren und schließlich K R I M I N A L I S I E R E N !!!
Lieber Herr Lanze, dass Sie die heutige JF mit dem damaligen Tagesspiegel vergleichen (und beide vom SEW-Organ abgrenzen), zeigt mir, dass Sie die JF als bürgerliches Blatt wahrnehmen. Das mag für den gegenwärtigen Kurs, den Dieter Stein mit seiner Mannschaft fährt, zutreffen. Aber das war in den 1990er und Anfangs der Nuller Jahre noch anders. Damals war die JF so etwas wie das Zentralorgan aller versprengten Rechten der BRD. Damals hatte die JF zwar auch schon eine bürgerliche Fassade. Aber dahinter tummelten sich allerhand konservative Revolutionäre bis hin zu Revisionisten, die Herr Stein dann irgendwann einmal ausgemistet hat. Und das sind diejenigen, die dann unter Götz Kubitscheks Fittiche geschlüpft sind und das Institut für Staatspolitik aufgebaut haben. Ich empfinde die unterschiedlichen Lebenswelten als sehr gravierend. Das heisst nicht, dass die Türen einer Wiederversöhnung ein für allemal zugeschlagen sind.
@ Frau Spieth. Sie haben den Sinn eines kritischen und überhaupt eines Interviews nicht verstanden. Im übrigen ist eine Zeitung kein Glaubensbekenntnis, in welchem man nur das findet, was einem 100% zusagt. Das Interview ist gut, selbst wenn Sie sich nicht mit jeder Äußerung in Ihren Ansichten bestätigt fühlen. Das wäre im übrigen auch langweilig und dann brächte man auch kein Interview führen und es auch nicht abdrucken. 😉
Natürlich weiss ich, verehrter Thrasistomos, dass der Fragesteller Advocatus Diaboli spielen muss, um aus dem Befragten markante Äusserungen herauszulocken. Aus Wortwahl und Fragerichtung von Herrn Schwarz meine ich – über das journalistische Handwerkszeug hinaus, das er souverän beherrscht – jedoch herauszuspüren, dass er in Habacht-Stellung am diesseitigen Ufer jenes Flusses steht, der die deutsche Rechte derzeit trennt. Herr Schwarz spielt den bürgerlichen Besorgnisträger, der sich in die Gedankengänge der Obrigkeit hineinversetzen kann. Er hätte ja Herrn Dr. Lehnert in noch ganz andere, extrem abenteuerliche Richtungen provozieren können, um das staatskritische, womöglich verfassungswidrige Spezifikum des IfS herauszuarbeiten: Zwischen den Zeilen seiner Frageformulierung hättte er ironischen Beifall, gemischt mit heimlicher Bewunderung in bezug auf den gesellschaftlichen Total-Querstand des JfS durchschimmern lassen können, frei nach dem Motto: Was seid ihr doch für ebenso törichte wie gottbegnadete Märtyrer, was seid für heilige Narren, die die Wahrheit, um die herum wir Normalbürger einen rhetorischen Eiertanz vollführen müssen, unverschlüsselt hinausposaunen können …
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