Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist dabei, zum Offenbarungseid der deutschen Politik zu werden. Sie war von Anfang an doppelbödig. Nach außen hin demonstriert die Bundesregierung Bündnissolidarität. Nach innen aber weigert sie sich, ernst zu machen. Dazu wäre es nötig, den deutschen Soldaten die gleichen Befugnisse für den Kampf zu geben, wie sie die Verbündeten haben. Das aber ist seit acht Jahren nicht der Fall.
Die deutschen Einsatzregeln gestatten lediglich den Waffengebrauch zur Notwehr und zur Nothilfe. Trotz Nachbesserung entsprechen sie bis heute nicht den Vorschriften, die im Mandat der Vereinten Nationen festgelegt sind. Sie belassen der Nato in Afghanistan den Entscheidungsspielraum, der bei kriegerischen Auseinandersetzungen notwendig ist.
Für die Bundeswehr kommt noch ein Handicap hinzu: Sie wird nicht nur vom Gegner bedroht, sondern auch vom deutschen Staatsanwalt. Der prüft bei jedem verwundeten oder toten Taliban, ob sich der Soldat im Kampf an die deutschen Vorschriften gehalten hat; anderenfalls droht ihm ein Prozeß. Dies ist der wahre Skandal – nicht die Entscheidung des Oberst Klein, in Kunduz Bomben einzusetzen, selbst wenn dies nicht angemessen war.