Rentner in den neuen Bundesländern gelten oft als Gewinner der Einheit. Durch Annäherung an westdeutsche Sätze bei geringen Ausfallzeiten sind sie meist zufrieden, weil sie mehr erhalten, als sie in der DDR je erwarten konnten. Klagen hört man von früheren „Leistungsträgern“ – fachlich wie politisch, was oft nicht zu trennen war. Sie wurden in der DDR durch üppige Sonderrenten gegenüber den übrigen Werktätigen bei Laune gehalten. Jetzt vergleichen sie ihre Altersversorgung mit der ähnlicher Berufsgruppen im Westen und sehen sich benachteiligt. Ihnen kam der Gesetzgeber durch ein Gesetz aus dem Jahre 2005 zu Hilfe. So wurden 11.000 Sonderrenten neu berechnet und rückwirkend 107,7 Millionen Euro ausgezahlt. Bild, bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten immer wachsam, will nun erfahren haben, dabei seien „im Einzelfall mehr als 100.000 Euro“ an ehemalige Partei- und Ministeriumsmitarbeiter, NVA- und Volkspolizei-Angehörige, Generaldirektoren von Industrie-Kombinaten und LPG-Chefs überwiesen worden. Ex-Regierungsmitglieder und SED- und Stasi-Spitzen seien von dem Geldsegen ausgenommen. Daß eine Maßnahme des Gesetzgebers umgesetzt werden muß, ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Wer mit ihr nicht einverstanden ist, hätte vor anderthalb Jahren Alarm schlagen müssen. Jetzt liegt der Skandal darin, daß die Opfer der SED-Diktatur, die keine Chance hatten, in Leistungsträger-Positionen einzurücken, auf ein vergleichbares Gesetz noch immer warten müssen.