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Erika Steinbach zum Urteil aus Karlsruhe: „Dieses Urteil beendet die Mauscheleien“

Erika Steinbach zum Urteil aus Karlsruhe: „Dieses Urteil beendet die Mauscheleien“

Erika Steinbach zum Urteil aus Karlsruhe: „Dieses Urteil beendet die Mauscheleien“

Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, ist zufrieden mit dem Urteil zur Stiftung.
Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, ist zufrieden mit dem Urteil zur Stiftung.
Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, ist zufrieden mit dem Urteil zur Stiftung Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Erika Steinbach zum Urteil aus Karlsruhe
 

„Dieses Urteil beendet die Mauscheleien“

Nach dem Erfolg der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gibt sich die Vorsitzende der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, zuversichtlich, daß nun staatliche Fördermittel ausgezahlt werden. Warum, sagt sie im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT.
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Die bisherige Förderung von parteinahen Stiftungen ist zum Teil verfassungswidrig, hat das höchste deutsche Gericht gestern entschieden und damit einer Klage der AfD in wesentlichen Teilen stattgegeben. Der Ausschluß der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt verletzt das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Wie bewertet die Vorsitzende der DES diese Klatsche für die anderen Fraktionen im Bundestag? Vier Fragen an Erika Steinbach.

Frau Steinbach, das Verfassungsgericht teilt Ihre Ansicht, wonach der Desiderius-Erasmus-Stiftung die Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu Unrecht verweigert wurden. Welche praktischen Folgen für Ihre Arbeit hat das Urteil vom Mittwoch?

Steinbach: Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das zu meiner Freude feststellt, daß die Verweigerung von Stiftungsmitteln an unsere DES rechtswidrig war. Dieses Urteil beendet darüber hinaus die Mauscheleien bezüglich der Stiftungsförderung hinter den Kulissen mit seiner Forderung nach einem Stiftungsgesetz. Das ist ein großer Gewinn für unseren Rechtsstaat. Auf Basis dieses Urteils steigen jetzt natürlich unsere Chancen, für das  anhängige Verwaltungsgerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Zudem werden wir als Stiftung Kontakt sowohl mit der Bundesregierung als auch dem Deutschen Bundestag aufnehmen, um die rechtswidrig verweigerten Mittel zu erhalten. Und für das kommende Haushaltsjahr darf die Mittelverteilung dann nicht mehr ohne Rechtsgrundlage eines Stiftungsgesetzes erfolgen.

Der Richterspruch bedeutet ja nicht, daß Ihnen die Beträge, die Ihre Stiftung beansprucht, automatisch rückwirkend ausgezahlt werden. Wie gehen Sie nun vor – und rechnen Sie mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen?

Steinbach: Gemäß diverser Urteile gibt es durchaus die Möglichkeit, auch rückwirkend die rechtswidrig verweigerten Mittel zu erhalten. Auch wenn die Haushaltsjahre längst verstrichen sind.

Steinbach: Urteil regt unsere Gegner auf

Karlsruhe hat den Bundestag dazu verdonnert, ein entsprechendes Gesetz zur Förderung parteinaher Stiftungen zu beschließen. Dort könnte dann eine Klausel eingebaut werden, mit deren Hilfe die DES weiterhin von der staatlichen Förderung ausgeschlossen bleibt. War das Urteil vielleicht nur ein Pyrrhussieg für Sie?

Steinbach: Wie ich die politische Landschaft einschätze, wird man mit allen Möglichkeiten versuchen, Formulierungen und Bedingungen in ein Stiftungsgesetz einzubauen, um zu erreichen, daß unserer Stiftung die Teilhabe an der staatlichen Stiftungsförderung weiterhin unter diesem Vorwand verweigert wird. Das wird aber nur mit verfassungswidrigen Vorgaben zu machen sein. Wir arbeiten sehr engagiert auf dem Boden unseres Grundgesetzes und kämpfen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, die wir sogar in Gefahr sehen. Aber gerade das bringt ja diejenigen gegen uns auf, die unsere Grundrechte mit Füßen treten. Wie gerade durch das Stiftungsurteil zu erkennen ist.

Die Verfassungsrichter haben in der Einführung zum Urteil hervorgehoben, daß die Parteien von der Arbeit der ihnen nahestehenden Stiftungen „erheblich profitieren“. Erhoffen Sie sich von diesem Votum also auch noch einmal mehr Rückenwind innerhalb der AfD für die Desiderius-Erasmus-Stiftung? 

Steinbach: Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde 2018 durch einen Bundesparteitag mit rund Zweidritteln der Delegierten zur parteinahen Stiftung der AfD gewählt. Über mangelnden Rückenwind haben wir nicht zu klagen, wie ich bei vielen Veranstaltungen gerade in jüngster Zeit registrieren konnte. Wäre es anders, so hätte der Bundesvorstand der AfD nicht zugunsten der DES Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, ist zufrieden mit dem Urteil zur Stiftung Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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