BERLIN. Der Berliner Weihnachtsmarkt vor dem Schloß Charlottenburg ist nicht für die Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge zuständig. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Dienstag zugunsten des Weihnachtsmark-Betreibers, der dagegen geklagt hatte, die Kosten für Beton-Poller und Absperrungen übernehmen zu müssen.
Es gebe für den Veranstalter keine Verpflichtung, für die Abwehr von allgemeinen Gefahren zu sorgen, begründete Gerichtssprecher Stephan Groscurth im rbb die Entscheidung. Die Gefahr von Terroranschlägen werde nicht durch den Weihnachtsmarkt hervorgerufen, sondern komme vielmehr von außen.
Innensenator: Betreiber sollen Kosten tragen
Der Bezirk hatte den Betreiber erst kurzfristig mitgeteilt, eine Genehmigung für den Weihnachtsmarkt könne nur erteilt werden, wenn er verschiedene Maßnahmen wie Absicherungen vor LKW-Attacken und Rettungswege vornehme. Die Kosten dafür sollte er tragen. Auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte argumentiert, Weihnachtsmärkte seien kommerzielle Veranstaltungen. Deren Einnahmen könne man nicht privatisieren, während die Kosten für die Sicherheit auf die Allgemeinheit abgewälzt würden.
Inwiefern das Urteil auch für andere Weihnachtsmärkte in der Stadt gilt, ist noch ungewiß. (krk)