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Urteil: Hohe Haftstrafe für Jobcenter-Mörder

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Urteil
 

Hohe Haftstrafe für Jobcenter-Mörder

Das Landgericht Düsseldorf hat einen 52 Jahre alten Marokkaner, der im September 2012 eine Angestellte des Jobcenters in Neuss ermordet hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten heimtückischen Mord vorgeworfen hatte.
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Urteil: Haftstrafe für Jobcenter-Killer Foto: Thorben Wengert/www.pixelio.de

DÜSSELDORF. Das Landgericht Düsseldorf hat einen 52 Jahre alten Marokkaner, der im September 2012 eine Angestellte des Jobcenters in Neuss ermordet hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten heimtückischen Mord vorgeworfen hatte.

Der Täter Ahmed S. war mit zwei Messern bewaffnet am 26. September 2012 in das Jobcenter eingedrungen, um seinen Sachbearbeiter zu töten. Als er diesen nicht antraf, ermordete er die 32 Jahre alte Angestellte Irene N. Die junge Mutter erlag später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Verteidigung sah keine Tötungsabsicht

Während des Prozesses gab der Täter an, er sei wütend darüber gewesen, daß das Arbeitsamt angeblich versucht habe, „mit seinem Foto Millionen“ zu machen, berichtet die Bild-Zeitung. Zuvor hatte er zusammen mit seinem Sachbearbeiter einen Lebenslauf erstellt. Später will S. dann einen Bericht über den Mißbrauch im Fernsehen gesehen haben. Daraufhin wollte er Rache. Den Ermittlern hatte er nach seiner Festnahme gesagt: „Mein Herz hat geblutet, meine Wut kochte, ich wollte Rache.“

Die Verteidigung hatte dagegen vorgebracht, der Angeklagte habe nicht vorsätzlich gehandelt und auch keine Tötungsabsicht gehabt. Die Anwälte plädierten deswegen für eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren. Lebenslange Haft in Deutschland sind mindestens 15 Jahre mit der Möglichkeit, danach auf Bewährung entlassen zu werden. (ho)

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