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Ramsauers subversiver Sprachkampf

Ramsauers subversiver Sprachkampf

Ramsauers subversiver Sprachkampf

 

Ramsauers subversiver Sprachkampf

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Die „geschlechtergerecht“ verhunzte Straßenverkehrsordnung (StVO) ist offenbar ein raffinierter Trick des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer. Indem er das vom Bundesjustizministerium verantwortete „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ auf die StVO anwendet, gibt der einstige „Sprachwahrer des Jahres“ die regierungsamtlich vorgeschriebene Sprachpolizei in dankenswert deutlicher Weise der Lächerlichkeit preis. Passend dazu wählte er auch noch den 1. April als Datum des Inkrafttretens, so daß jede(r) zunächst einmal denken mußte, es handle sich tatsächlich um einen Aprilscherz.

Statt „Verkehrsteilnehmer“ heißt es nun seit dem 1. April „Wer am Verkehr teilnimmt“ oder „am Verkehr Teilnehmende“, statt „Fußgänger“ gibt es den „Wer zu Fuß geht“ – erinnert ein bißchen an „Der mit dem Wolf tanzt“ – und die „zu Fuß Gehenden“. Radfahrer werden zu „Wer ein Fahrrad führt“ oder „Rad Fahrende“, Rollstuhlfahrer zu „Fahrenden von Rollstühlen“. Daß ein Fußgänger nicht dasselbe ist wie ein zu Fuß Gehender, sollte jedem klar sein, denn Fußgänger können stehenbleiben, Gehende eben nicht. Aus einem Gehenden wird dann ein Stehender, doch dieser kommt in der neuen StVO nicht vor: In der Verordnung ist somit eine Lücke entstanden.

Den Sprachfeminismus ins Lächerliche gezogen

Paragraph 3 (1) StVO sah bisher vor: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.“ Das ist nun neutralisiert zu „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Die Flucht in die Passivkonstruktion führt dazu, daß kein Verantwortlicher mehr benannt wird: Von wem soll das Fahrzeug beherrscht werden? Vom Fahrer oder von der Elektronik? Oder vom Beifahrer?

Diese verwirrenden und mißverständlichen Formulierungen, die den Genderismus ad absurdum führen und die StVO unterhöhlen, können nur das Ergebnis einer subversiven Strategie des Bundesverkehrsministeriums sein, das sprachfeministische Anliegen ins Lächerliche zu ziehen.

Ramsauers fieser Plan

Zudem vermehrt die neue StVO aufgrund der inkonsequenten Umsetzung des Sprachfeminismus das Durcheinander so sehr, daß hier nur ein fieser Plan dahinterstehen kann. So darf die Beibehaltung der „Fußgängerzone“ getrost als Seitenhieb auf die Forderung aus den Reihen der Grünen verstanden werden, dieses von ihnen sowohl als sexistisch als auch militaristisch empfundene Wort durch „Flaniermeile“ zu ersetzen. In Paragraph 1 (2) wurde des weiteren der „Verkehrsteilnehmer“ neutralisiert („Wer am Verkehr teilnimmt[,] hat sich so zu verhalten …“), in Paragraph 3 (2a) hat er jedoch überlebt („… so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“). „Polizeibeamte“ gibt es weiterhin ausschließlich in grammatisch männlicher Form.

Lieber Herr Minister, der Widersinn des Sprachfeminismus ist mit der Verhunzung der StVO vielen Zeitgenossen nun deutlich geworden. Dafür danken wir Ihnen. Nun ist es aber an der Zeit, diesen Unsinn wieder rückgängig zu machen, nicht nur in der Straßenverkehrsordnung.

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