BERLIN. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben die neue Rundfunkabgabe für Blinde und Taube scharf kritisiert. Diese Personengruppen waren nach dem alten GEZ-Modell von der Gebühr befreit, müssen ab Januar jedoch einen ermäßigten Satz der neuen Haushaltsabgabe zahlen. Abgabepflichtig ist dabei jeder, der noch über fünf Prozent Sehfähigkeit beziehungsweise 15 Prozent Hörfähigkeit verfügt.
„Es ist absud, blinden und tauben Menschen für Programme in die Tasche zu greifen, die sie kaum wahrnehmen können“, kritisierte SoVD-Präsident Adolf Bauer in der Bild-Zeitung. Anders als beim bisherigen Modell, spielt es bei der neuen Abgabe, deren voller Satz 17,98 beträgt, keine Rolle, ob der zahlungspflichtige Haushalt über Fernseher oder Radiogerät verfügt.
Bewohner von Pflegeheimen werden hingegen nun doch nicht zur Kasse gebeten. Ursprünglich hätten sie eine ermäßigte Abgabe in Höhe von 5,99 Euro zahlen sollen. Ihr Heimzimmer wäre demnach als Wohnung betrachtet worden. Nach massivem öfentlichen Protest sind die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio nun zurückgerudert und wollen Pflegeheime bis zu einer abschließenden Klärung künftig als Gemeinschaftsunterkünfte einstufen. (tb)