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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Der Fürst des GEZiefers

Der Fürst des GEZiefers

Der Fürst des GEZiefers

 

Der Fürst des GEZiefers

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Es soll noch immer Leute geben, die – obwohl weder Politiker noch Journalisten noch sonstige Profiteure und Lohndiener des Systems – der Auffassung sind, der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiere, im Gegensatz zu den rein kommerziellen Trash-Sendern, ein vielfältiges, unabhängiges, seriöses und politisch ausgewogenes Informations- und Unterhaltungsprogramm, das für „die Demokratie unverzichtbar“ sei.

Jüngere Menschen, die hauptsächlich das Internet nutzen, sind zumindest für die direkten Formen solcher Propaganda immer weniger erreichbar, so daß die Distanz zum – noch achselzuckend ertragenen – System immer größer wird; und auch sonst klafft die Schere zwischen „offiziell“ (von Staats- oder staatstragenden Medien) veröffentlichter Meinung und dem, was sich in Kommentarspalten oder Online-Foren artikuliert, immer weiter auseinander.

Die Medien stecken wie die Politik in einer seit 1945 unbekannten Akzeptanzkrise, glauben aber weiterhin, keine substanzielle Änderung nötig zu haben. Und damit dies so bleibt, hat der Politik- und Medienapparat die bodenlos freche und verfassungsrechtlich umstrittene „Reform“ ausgekungelt, die ab 1. Januar in Kraft tritt. Natürlich wurde wieder einmal (man denke an die „Bundesagentur für Arbeit“) in Orwellscher Manier der Name geändert, und die GEZ heißt jetzt „ARD-ZDF-Deutschlandfunk-Beitragsservice“. Der Untertan wird also nicht nur enteignet, sondern noch verhöhnt, indem man ihm die Pflicht, für etwas zu bezahlen, was er gar nicht bestellt hat, als „Service“ vorsetzt! Während die Rundfunkgebühr bislang – fragwürdig genug – von der „Bereithaltung“ eines empfangsfähigen Gerätes abhing, gilt künftig das egalitäre Haushaltsprinzip (das zudem viele noch mehr belasten wird; insbesondere Selbständige mit getrennten Wohn- und Arbeitsräumen oder Besitzer von Ferienhäusern, die für jeden Haushalt extra zahlen müssen).

Ratgeber-Seiten gegen Mediensteuer

De facto handelt es sich also um eine „Mediensteuer“, von der manche Medien unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen profitieren. „Wo liegt der Unterschied zur Presse, für deren Finanzierung glücklicherweise noch niemand einen Presse-(Zwangs-)Beitrag gefordert hat?“ fragte 2010 der ehemalige Zweite Bürgermeister von Hamburg Ingo von Münch in seiner Kritik eines vom früheren Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof – im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – erstellten Gutachtens; mittlerweile hat die Linkspartei allen Ernstes, angesichts des Bankrotts der Frankfurter Rundschau und der Finanzprobleme anderer linker Zeitungen und Zeitschriften, solche Maßnahmen verlangt, die selbstverständlich an die „Qualität“ der Presseerzeugnisse gebunden sein sollen. Ich nehme an, die JUNGE FREIHEIT würde diese qualitativen Maßstäbe nicht erreichen, wohl aber das Neue Deutschland.

Ich habe, seit ich aus dem Elternhaus ausgezogen bin, noch nie einen Fernseher besessen, keine GEZ-Zwangsgebühren bezahlt und auch künftig nicht vor, das zu tun. Wer dem Staatsmedienapparat ab Januar die Stirn bieten möchte, findet zum Beispiel auf den Seiten online-boykott.de und gez-boykott.de allerlei Informationen, Hilfestellungen und Musterbriefe. Wer nur über ein geringes Einkommen in der Nähe des Hartz-IV-Satzes oder gar darunter verfügt, sollte, auch wenn er keine Sozialleistungen bezieht (Hartz-IV-Empfänger werden ohnehin befreit), Zahlungen unter Berufung auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10 einstellen.

Wer die Beitragszahlung generell verweigern möchte, sollte entsprechende Mahnungen ignorieren, den Beitragsbescheid abwarten und gegen diesen Widerspruch einlegen. Kommt sodann ein Widerspruchsbescheid, ist gegen diesen beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen, wozu kein Rechtsbeistand notwendig ist. Das Verfahren kann sich dann bis zu einem Jahr hinziehen, und man hat lediglich mit Kosten von rund 100 Euro zu rechnen. Wenn man den Prozeß verlieren sollte, kann man immer noch überlegen, ob man die Zwangsabgaben nachzahlt oder den weiteren Instanzenweg einschlägt. Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der GEZ-Gebühr für Personalcomputer usw. ist bereits anhängig, und mit zahlreichen weiteren Verfahren ist ab 2013 zu rechnen.

Das Volk hat schon einmal ein Regime gestürzt

Je mehr Menschen sich als freie Bürger und nicht als Untertanen betätigen, desto stärker werden die Gerichte mit – für den Kläger risikoarmen – Prozessen überflutet, und der GEZ werden auf längere Sicht Beiträge vorenthalten. Ganz Hartgesottene werden auch überhaupt nichts tun und warten, bis der Gerichtsvollzieher kommt. Er kann auch nur dann etwas holen, wenn es etwas zu holen gibt. Wer etwas zu verlieren hat oder sich kein juristisches Generve antun möchte, sollte seine Zahlungen ausdrücklich nur unter Vorbehalt leisten, um seine Ansprüche zu wahren, falls eines Tages das Verfassungsgericht die pauschale Beitragspraxis für verfassungswidrig erklären sollte.

„Der Fürst des Geziefers verbreitet sein Reich“, heißt es in Stefan Georges Gedicht „Der Widerchrist“, das von den Attentätern des 20. Juli auf Hitler bezogen wurde. Das „GEZiefer“ des Staatsfunks hat George noch nicht meinen können, aber er hätte eine solche Interpretation sicher nicht abgelehnt. Denken wir nicht nur an die knapp 18 Euro im Monat, die wir zusätzlich zu allen sonstigen Belastungen für das GEZiefer abdrücken sollen, sondern auch daran, daß der Widerstand gegen ein dem Volk entfremdetes, nur von einer Besatzungsmacht gestütztes Regime dieses vor bald fünfundzwanzig Jahren zu Fall bringen konnte – selbst in Deutschland.

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