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Rettungsfond : Rettungsfonds: Euro-Kritiker drohen mit weiterer Verfassungsklage

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Rettungsfonds: Euro-Kritiker drohen mit weiterer Verfassungsklage

Die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty haben angekündigt, auch gegen den geplanten permanenten Euro-Rettungsfonds zu klagen. Sollten Bundestag und Bundesrat einer deutschen Beteiligung am Europäischen Stabilisierungsmechanismus zustimmen, werde man erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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Drohen mit einer weiteren Klage: Die Euro-Kritiker Hankel, Schachtschneider, Starbatty und Nölling (von links) Foto: JF

BERLIN. Die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty haben angekündigt, auch gegen den geplanten permanenten Euro-Rettungsfonds zu klagen. Sollten Bundestag und Bundesrat einer deutschen Beteiligung am sogenannten Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) zustimmen, werde man erneut das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde anrufen, erklärte der Staatsrechtler Schachtschneider gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin. Trotz heftiger Kritik von einigen Unions- und FDP-Abgeordneten hatten beide Regierungsfraktionen mehrheitlich einem gemeinsamen Antrag zur dauerhaften Einrichtung des ESM zugestimmt.

Dadurch könnte Deutschland dann mit etwa drei Vierteln der Mittel eines jährlichen Bundeshaushaltes zur vermeintlichen Stabilisierung des Euro in der Pflicht stehen. Die Euro-Währungsunion in ihrer heutigen Form sei gescheitert, sagte der SPD-Politiker Wilhelm Nölling. „Sie ist ein Unglück für Deutschland und Europa“, so der langjährige Präsident der Landeszentralbank in Hamburg. „Es gibt für die Einrichtung von EFSF und dem geplanten ESM weder eine Vertrags- oder eine Verfassungsgrundlage noch eine ökonomische Begründung“, heißt es in der Erklärung der fünf Professoren.

„Die Staatsschulden bleiben, sie wechseln nur den Geber“

„Die jetzt für die Schließung der Staatshaushalt- und Leistungsbilanzlücken hochverschuldeter und anhaltend defizitärer Euroländer versprochenen Transfer-Milliarden sind weder am Kapitalmarkt ohne gravierende Störungen aufzubringen noch in den Staatshaushalten der Geberländer unterzubringen“, warnen die Kläger. „Die Maßnahmen zur vermeintlichen Verhinderung einer Euro-Katastrophe überschreiten die Grenzen von einem Staatenbund zu einem nicht legitimierten Bundesstaat endgültig.“ Der Währungsexperte Hankel erläuterte, „die Staatsschulden bleiben, sie wechseln nur den Geber“. Das entlaste nicht die Schuldenstaaten, sondern ihre Kreditgeber: „Das ist ein Programm zur Sanierung einer verzockten Finanzwirtschaft.“

Die durch ihre Klage gegen den Maastricht- und Lissabon-Vertrag bekannten Wissenschaftler haben im vergangenen Jahr bereits Beschwerde gegen die sogenannten Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsfonds eingelegt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die beiden Klagen zwar angenommen, sich aber bislang nicht weiter geäußert.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sowie die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank hätten aber bereits eine Stellungnahme in Karlsruhe abgegeben, erklärte Schachtschneider: „Das Gericht hätte längst die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden terminieren müssen, um uns Bürger gegen die gigantischen finanziellen Belastungen und die weitere Entdemokratisierung durch die vertragsbrüchige und verfassungswidrige Eurorettungspolitik zu schützen.“ Dennoch, Schachtschneider rechnet zumindest mit einem Teilerfolg. Er erwarte, daß die Karlsruher Richter zu dem Entschluß kommen: „Diese Maßnahmen waren vertrags- und verfassungswidrig, aber wir heben sie nicht auf, weil daß zu ganz erheblichen Verwerfungen führen würde.“ (fis)

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