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OVG-Urteil: Gericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Unterstützer in Sachsen-Anhalt

OVG-Urteil: Gericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Unterstützer in Sachsen-Anhalt

OVG-Urteil: Gericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Unterstützer in Sachsen-Anhalt

Das Bild zeigt eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein. Zwei AfD-Mitgliedern in Leipzig wurde der kleine Waffenschein entzogen.
Das Bild zeigt eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein. Zwei AfD-Mitgliedern in Leipzig wurde der kleine Waffenschein entzogen.
Eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein: AfD-Anhänger müssen in Sachsen um das Dokument jetzt zittern. Foto: IMAGO / Hartenfelser
OVG-Urteil
 

Gericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Unterstützer in Sachsen-Anhalt

Jetzt ist es amtlich: AfD-Mitgliedern und -Unterstützern in Sachsen-Anhalt kann die Waffenerlaubnis entzogen werden. Ein Parteiverbot ist dafür nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht nötig.
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MAGDEBURG. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung des AfD-Landesverbands (die JF berichtete) bestätigt. Die Richter lehnten Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit sind entsprechende Entscheidungen gegen drei Kläger rechtskräftig.

Die Betroffenen hatten sich gegen Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten.

Bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg waren sie im März 2025 gescheitert. Nun bestätigte das OVG die Linie der Vorinstanz. Nach Auffassung des Gerichts fehlt den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das OVG verwies auf das Waffengesetz. Als unzuverlässig gilt demnach unter anderem, wer einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, wenn diese Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt. Ein Verbot der Vereinigung sei dafür nicht erforderlich.

OVG verweist auf Verfassungsschutz-Einstufung

Im Mittelpunkt steht der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt, den der Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft. Das Gericht sah diese Bewertung als tragfähig an. Der Landesverband richte sich in seiner Gesamtausrichtung gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip, hieß es demnach.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf Reden, Publikationen und Beiträge in sozialen Netzwerken. Danach grenze die Partei unter anderem Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischem Glauben aus. Zudem würden staatliche Institutionen und demokratische Prozesse systematisch verunglimpft.

Das Gericht stellte zugleich klar, dass es für die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit keiner physischen Gewalt bedürfe. Ausreichen könne eine „objektiv kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber Grundprinzipien der Verfassung. Dazu zählte das OVG auch das Schüren von Ängsten oder die systematische Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen.

Zwar könne es im Einzelfall Ausnahmen geben. In den drei entschiedenen Fällen sah das Gericht jedoch keine besonderen Umstände, die trotz der Verbindung zum AfD-Landesverband für eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gesprochen hätten. (rr)

Eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein: AfD-Anhänger müssen in Sachsen um das Dokument jetzt zittern. Foto: IMAGO / Hartenfelser
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