BERLIN. Die vor einem Jahr bei der Wahl zur Bundesverfassungsrichterin gescheiterte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat dafür plädiert, eine neue Aufsicht über „neue und soziale Medien“ zu errichten. „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien nachdenken“, sagte sie dem ZDF.
Nach Darstellung des Senders erhob sie die Forderung im Kontext eines Rückblicks auf die gescheiterte Richterwahl. Dass sich Verantwortliche von „unsachlichen und unfairen Kampagnen treiben lassen“, dürfe sich nicht wiederholen. „Dafür brauchen wir Reformen, auch im Recht.“ Heute vor einem Jahr, am 7. August 2025, hatte Brosius-Gerdorf offiziell ihre Kandidatur zurückgezogen, nachdem die Union ihr die Unterstützung verweigert hatte.
Auch AfD soll Verfassungsrichter vorschlagen dürfen
Neben einer neuen Medienaufsicht tritt die Jura-Professorin nun auch für eine „Klarnamenpflicht“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in den sozialen Medien ein. Zudem spricht sie sich dafür aus, dass Verfassungsrichter künftig wieder vom Richterwahlausschuss des Bundestages gewählt werden, „weil dort Fachpolitiker, also Juristen, sitzen“. Seit 2015 wählt das Plenum des Bundestages die Richter.
Schließlich argumentiert Brosius-Gersdorf auch dafür, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht für Karlsruhe erhalten sollten. Das zielt auf die Linke und die AfD, die bislang keine Kandidaten vorschlagen können.
Nach der gescheiterten Richterwahl hatte Brosius-Gersdorf wiederholt scharfe Kritik an der Presse geübt. Gegenüber dem ZDF unterstrich sie jetzt, es habe gegen sie „Kampagnen verschiedener Akteure“ gegeben. Diese seien von der AfD und „neuen Medien wie Nius“ vorangetrieben worden.
Einzelheiten unklar
Unklar ist, wie die von ihr geforderte „staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien“ konkret aussehen soll. Im Juli 2024, ein Jahr vor ihrer Richterkandidatur, hatte Brosius-Gersdorf bei „Markus Lanz“ die Landesmedienanstalten als „staatsunabhängige Stellen“ gelobt. Damals kritisierte sie unter anderem, dass mit dem Bundesinnenministerium eine Regierungsinstitution das Magazin Compact verboten hatte.
Im April sprach sich Brosius-Gersdorf in der Süddeutschen Zeitung dafür aus, eine „Klarnamenpflicht bei der Registrierung“ in sozialen Netzwerken einzuführen. Namen und Anschrift der Nutzer sollten einer Identitätsprüfung unterzogen und hinterlegt werden. Allerdings müsse es keine Pflicht geben, sich dann auch in seinem Profil öffentlich unter Klarnamen zu zeigen. (ser)





