Vor wenigen Wochen wurde durch die Hessenschau ein Iraker bekannt, weil er als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde Darmstadt über Aufenthaltstitel anderer Migranten entscheidet. Dabei hat er selbst nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (JF berichtete).
Die JUNGE FREIHEIT fragte daraufhin bei mehreren Ausländerbehörden nach, welche Voraussetzungen ein Sachbearbeiter mitbringen muss und wie viele Personen ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bei ihnen arbeiten. Dabei kam heraus: Es gibt mehr als nur einen Abduljabbar.
Ausländerbehörden berufen sich auf Schutz der Mitarbeiter
Doch zunächst mauerten die Behörden. Im Bremer Migrationsamt beispielsweise arbeiten 126 Sachbearbeiter, sagte ein Sprecher der JF. Doch die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltsstatus der Beschäftigten erfasse die Behörde nicht. „Für eine solche Auswertung gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch einen Anlass. Diese Angaben können wir Ihnen daher nicht geben; dem stehen auch schutzwürdige Interessen der Beschäftigten entgegen“, so die Info aus Bremen.
Ein Sprecher der Stadt Leipzig verriet immerhin, dass 0,92 Prozent der Bediensteten der Stadtverwaltung eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Aufgrund dieses geringen Anteils sei es nicht möglich, die Aufenthaltstitel dieser Mitarbeiter zu nennen, „da eine De-Anonymisierung der Daten nicht ausgeschlossen werden kann“. Außerdem spiele diese Angabe sowieso keine Rolle, da die Behörde „bei der Auswahl von Bediensteten im Rahmen von Auswahlverfahren allein den diskriminierungsfreien Grundsätzen öffentlicher Personalauswahl“ folge.
In Berlin gebe es „keine statistische Erfassung“. Aus Erfurt hieß es: „Zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsstatus der Mitarbeitenden erteilen wir keine Auskunft.“ Auch Essen veröffentlicht diese Daten nicht. Die Behörden aus Hamburg und Gelsenkirchen antworteten auf die Anfrage der JF nicht.
Nach und nach geben die Behörden mehr Informationen
Etwas weiter ging wiederum die Antwort aus Frankfurt am Main. In der Bankenstadt haben von den 180 Mitarbeitern des sogenannten Immigration Office 19 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Aber eine Einzelauswertung sei „aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung, i. V. m. Urlaubszeit, leider nicht möglich“, antwortete ein Sprecher der Stadt. Daraus lässt sich schließen, dass es generell möglich ist, den Aufenthaltstitel der einzelnen Mitarbeiter abzufragen.
Teilweise wird sogar die Staatsangehörigkeit der Mitarbeiter in der Personalsoftware gespeichert. In Köln etwa lässt sich aus dieser herauslesen, dass 29 der 480 Sachbearbeiter im Ausländeramt keinen deutschen Pass haben. „Wie viele davon nicht über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügen, ist aus der Personalsoftware nicht auslesbar“, ergänzt ein Sprecher der Stadt.
Nur eine Ausländerbehörde spricht offen
Am Ende war es nur ein Pressesprecher der Stadt Duisburg, der gegenüber der JF offen über die 184 Sachbearbeiter der lokalen Ausländerbehörde sprach. „Insgesamt vier Sachbearbeitende haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, davon drei aus Drittstaaten.“
Doch wie sieht es mit der Aufenthaltserlaubnis dieser Personen aus? Der Pressesprecher verriet: „Von den drei Sachbearbeitenden haben zwei eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, eine Person hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis.“

Auch wenn es nur die Antwort einer einzelnen Ausländerbehörde ist, zeigt sie, dass es möglich ist, den Aufenthaltstitel der Sachbearbeiter herauszufinden. Doch wie viele dieser Art gibt es in ganz Deutschland? Durch das allgemeine Mauern der Behörden bleibt diese Frage vermutlich für immer unbeantwortet.




