BERLIN. Fast jeder zweite Rentner hat nach seiner Steuererklärung Geld an das Finanzamt nachzahlen müssen. Das geht aus einer Auswertung des Steueranbieters Smartsteuer hervor, über die die Funke-Zeitungen berichten. Demnach wurden bei rund 41 Prozent der ausgewerteten Rentner Nachzahlungen fällig.
Im Durchschnitt mussten die Betroffenen 1.326 Euro überweisen. In der Hälfte der Fälle lag die Nachzahlung allerdings bei höchstens 499 Euro. Rund 45 Prozent der Rentner erhielten dagegen eine Steuererstattung. Sie betrug im Durchschnitt 1.383 Euro, bei der Hälfte der Fälle höchstens 779 Euro. Bei etwa 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung.
Grundlage der Auswertung ist eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. Fast jeder zweite Rentner in der Stichprobe hatte neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte. Am häufigsten waren Arbeitsverhältnisse, danach folgten Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus Gewerbe oder Selbständigkeit.
Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt
Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine erklärte den Funke-Zeitungen den Unterschied zum Arbeitslohn: „Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab, anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird.“ Die volle Steuerlast werde deshalb erst mit dem Bescheid fällig.
Besonders häufig trifft das Rentner mit zusätzlichen Einnahmen. Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse häufiger mit einer Nachzahlung rechnen. Bei größeren Beträgen setzen Finanzämter anschließend oft Vorauszahlungen fest. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter. „Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich“, sagte Heine. Dadurch überschritten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und würden überhaupt erst steuerpflichtig.
Der Bund der Steuerzahler fordert Änderungen an der nachgelagerten Rentenbesteuerung. „Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird“, erklärte der Verband. Rentenerhöhungen sollten nach seiner Ansicht nicht vollständig steuerpflichtig werden. (rr)






