ROSTOCK. Das Oberlandesgericht Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linkspartei verboten, Teile einer Pressemitteilung weiter zu veröffentlichen, in der sie behaupteten, AfD-Abgeordnete hätten sich über die Parkinson-Erkrakung eines Landtagsabgeordneten lustig gemacht. Die Linkspartei hatte die AfD-LAndtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern in der Mitteilung als „politische und menschliche Arschlöcher“ tituliert.
13 Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern hätten einen „Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten in Bezug auf die streitgegenständlichen Passagen der Presseerklärung“, gab das Gericht am Donnerstag bekannt. „Durch die angegriffenen Passagen seien die Kläger jeweils rechtswidrig in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.“
Dem Gericht zufolge müssten Politiker zwar härtere Kritik aushalten, trotzdem sei keine „ins Persönliche gehende Beschimpfung“ erlaubt. „Die Grenze des Zulässigen sei hier jedenfalls überschritten.“
Abgeordneter der Linkspartei griff AfD-Politiker während Landtagssitzung an
Hintergrund ist die Landtagssitzung im April 2025 (JF berichtete). Während der an Parkinson erkrankte Abgeordnete der Linkspartei, Dirk Bruhn, eine Rede hielt, sollen ihm zufolge der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Enrico Schult, und der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Thore Stein, seine Symptome nachgeäfft haben.
„Während der gestrigen Debatte hat die erste Reihe der AfD-Fraktion, unter anderem Herr Schult und Herr Stein, mein Zittern imitiert. Das können Sie gerne machen, aber das zeigt, dass Sie nicht nur politische Arschlöcher sind, sondern auch menschliche.“
Anschließend verbreiteten unter anderem die Kreisverbände der Linkspartei in Vorpommern-Rügen und Rostock eine Pressemitteilung, in der der gesamten AfD-Fraktion vorgeworfen wurde, „politische und menschliche Arschlöcher“ zu sein.
Linkspartei kann keine Belege vorlegen
In der neuesten Verhandlung konnte die Linkspartei laut Gericht nicht belegen, dass die beiden Politiker die Krankheitssymptome nachgeäfft hätten. „Im Ergebnis habe das Gericht aber weder die Unwahrheit noch die Wahrheit der streitgegenständlichen Behauptung als überwiegend wahrscheinlich feststellen können.“
Das Gericht habe bei der Behauptung der Linkspartei Zweifel gehabt, weil niemand im Landtag mit derselben Blickrichtung wie der Abgeordnete Bruhn ein Nachäffen wahrgenommen habe. „Diese Zweifel gingen aufgrund der im Verfahren geltenden Darlegungs- und Glaubhaftmachungsregelungen zu Lasten der Beklagten.“
Linkspartei wollte „wahrheitswidrig mit Dreck“ werfen
Laut dem AfD-Abgoerdneten Stein verfolgte die Linkspartei das Ziel, „Wahrheitswidrig mit Dreck“ zu werfen. „Das ist nun unterbunden worden.“
Für Schult ist das Urteil eine Genugtuung. „Die Linkspartei hat hier nicht nur, wie sie es sonst tut, die Politik der AfD unsachlich und aggressiv kritisiert, sondern wahllos mit unwahren Vorwürfen meine Person und die meiner Fraktionskollegen angegriffen.“
Antrag in Vergangenheit abgelehnt
Bereits in der Vergangenheit hatte das Landgericht Rostock in „einem der vorausgehenden erstinstanzlichen Verfahren dem Antrag der Kläger stattgegeben“, jedoch nur „soweit er sich auf die in der Pressemitteilung enthaltene Formulierung ‚politische und menschliche Arschlöcher‘ bezog“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Den restlichen Teil wiesen die Richter zurück.

Zudem hatte das Landgericht Stralsund den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollständig zurückgewiesen. „Gegen beide Entscheidungen haben die Kläger jeweils Berufung eingelegt“ und recht bekommen. (mas)






