Stellen Sie sich vor, Sie wollen schnell mit dem Auto einkaufen fahren, müssen sich vorher aber erst mühsam an der App des Teleshoppinganbieters QVZ vorbeiklicken, um ans Navi zu kommen. Dieses Szenario wäre in Nordrhein-Westfalen fast Wirklichkeit geworden – dort hat QVZ nämlich auf bevorzugte Anzeige geklagt.
Wie das möglich ist? Ganz einfach: Auf den Benutzeroberflächen sind verschiedenste Apps angeordnet – etwa „Tagesschau“ oder „BBC News“. Doch das Ensemble ist voreingestellt. So werden besagte Produkte unversehens zur ersten Wahl beim Medienkonsum. Wer darüber bestimmt, welche Apps angezeigt werden? Es sind die 14 Landesmedienanstalten, Ende 2025 durch den Medienstaatsvertrag darauf verpflichtet, „Medienvielfalt und verlässliche Inhalte im digitalen Raum zu stärken“.
Privileg durch Voreinstellung
Erste Anzeichen dafür, mit welchem Besteck dabei verfahren wird, will Appollo News nun entdeckt haben. Die Redaktion warnte vor „umgekehrter Zensur“. Unter dem Motto „Vielfalt sichtbar machen“ sollen die Landesmedienanstalten Bayern und Nordrhein-Westfahlen ein Papier erarbeitet haben, das den Journalisten vorliege. Darin enthalten: eine umfassende Ausweitung des „Public Value“-Ansatzes. Im Medienstaatsvertrag weist dieser jene Programme als förderungswürdig aus, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“.
Bisher wurden nach dieser Maßgabe einzelne Angebote privilegiert auf den Benutzeroberflächen ausgespielt. Folgt man dem Dokument aus Bayern und NRW, „verlagert sich die Nutzung aber immer mehr in plattformbasierte Feeds und auf einzelne Inhalte.“ Angebote der „Tagesschau“ etwa würden so trotz ihrer prominenten Rolle auf den Bildschirmen in Social-Media-Apps von reichweitenstärkeren Angeboten geschlagen.
„Public Value“ – ein vager Begriff
Die vorgeschlagene Lösung: „Der Public-Value-Ansatz sollte daher von einer angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik weiterentwickelt werden.“ Instagram und Co. sollen in Zukunft einzelne Posts unabhängig von der Nachfrage ausspielen. Kriterium für die Bevorzugung solle sein, „dass nach journalistischen Standards gearbeitet und die geltende Rechtsordnung eingehalten wird“. Was das heißen soll, wird nicht gesagt.
Die Aufsichtsbehörden wollten sich auf Anfrage nicht weiter zu den veröffentlichten Details äußern. „Es ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, inwieweit diese Überlegungen zur Weiterentwicklung von Public Value der Medienanstalten in den neuen Digitalen Medienstaatsvertrag einfließen könnten“, heißt es der JUNGEN FREIHEIT gegenüber.
Muster der Unfreiheit
Der Vorstoß fügt sich ein in eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der Medienlandschaft. So trat 2024 der Digital Services Act der EU, kurz DSA, in Kraft, der Plattformen mit Strafen droht, wenn Löschvorgaben und Transparenzpflichten nicht eingehalten werden. Das Regelwerk setzt auf sogenannte Trusted Flagger, Hinweisgeber, die angeblich illegale Inhalte melden. Dazu gehört seit 2025 geltende Richtlinie TTPA zur Regulierung politischer Werbung. Und auch eine Wortmeldung vom Januar lässt aufhorchen. Die Leiterin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, hatte laut darüber nachgedacht, Medienhäuser bei Fehlverhalten abschalten zu lassen.
Auch wenn die Klage des Teleshoppinganbieters QVZ vom Tisch ist, kann niemand ausschließen, dass etwa der Erotiksender Beate-Uhse.TV bald schon seinen „Public Value“ gerichtsfest beweisen kann. Dann würde dessen App in die Voreinstellungen sämtlicher Geräte wandern – der Blick auf den Bildschirm hätte dann seine Unschuld verloren.






