KLAGENFURT. Das Landesgericht Klagenfurt hat einen 24 Jahre alten Syrer wegen des Terroranschlags von Villach zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig wegen terroristischer Straftaten, Mordes und Mordversuches schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei dem Messerangriff in Villach war im Vorjahr ein 14 Jahre alter Schüler getötet worden (die JF berichtete). Fünf weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Anschlag dauerte nach der Rekonstruktion der Ermittler 84 Sekunden, zwischen der ersten Attacke und der Festnahme vergingen sechs Minuten.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, aber ohne Reue. „Ich habe schon alles gesagt“, sagte er zunächst auf Fragen des Gerichts. Später bekannte er sich offen weiter zur Terrororganisation Islamischer Staat. Er bereue nichts, würde „alles noch einmal genauso machen“ und sogar „noch mehr Menschen töten“. Sein Ziel seien „mindestens zehn“ Tote gewesen. Männer zwischen 14 und 45 Jahren habe er töten wollen, „wie es der IS vorgibt“.

Blitzradikalisierung zum Terroristen
Auf die Frage des Richters, wo der von ihm angestrebte IS-Staat entstehen solle, antwortete der Angeklagte: „Auf der ganzen Welt.“ Laut seinen Angaben fühle er sich weiterhin der Mission der Terrororganisation verpflichtet. Er wolle an der Errichtung eines Staates des Islamischen Staates mitwirken.
Während des Hochsicherheitsprozesses saß der 24jährige hinter Panzerglas, bewacht von schwer bewaffneten Beamten. Für das Verfahren war im Schwurgerichtssaal ein eigener Glasverschlag errichtet worden. Als ein Video der Tatortrekonstruktion abgespielt wurde, lächelte der Angeklagte laut Prozessbeobachtern. Nach den Ermittlungen hatte sich der Syrer binnen drei Monaten online radikalisiert. Ursprünglich war er nach eigenen Angaben aus Syrien geflohen, um nicht in den Krieg ziehen zu müssen. „Ich hatte damals Angst um mein Leben“, hatte er der Polizei erzählt. In Österreich entwickelte er sich dann zum Anhänger des IS.
Der Gerichtspsychiater sprach von einer „monströsen Tat“, die nicht durch eine psychische Erkrankung oder Störung erklärbar sei. Der religiöse Fanatismus mache fassungslos. „Aber man kann nur daneben gehen und sagen: Das gibt es also auch.“ Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Die Geschworenen folgten dem Antrag nach kurzer Beratung. Der Syrer kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. (rr)






