BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Untersuchungsausschuss zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines gefordert. Darin soll unter anderem geklärt werden, „ob und wann die Bundesregierung Hinweise auf konkrete Sabotagepläne gegen die Nord-Stream-Pipelines erhalten hat“. Auch will die AfD-Fraktion wissen, ob die Bundesregierung dem Hinweis des niederländischen Geheimdienstes nachgegangen ist, der bereits Monate vor dem tatsächlichen Anschlag vor den Sabotageplänen gewarnt hat, wie es in dem Antrag heißt, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Des Weiteren soll der Ausschuss klären, welche Maßnahmen Bundesregierung und Behörden bisher ergriffen haben, um den Fall aufzuklären – und warum Ermittlungsergebnisse „bis heute nicht vollständig öffentlich gemacht wurden“.
Ob der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj oder andere Kiewer Regierungsmitglieder von der geplanten Sprengung wussten und falls ja, ob Berlin plane, „Schadensersatz für den nachgewiesenen Infrastrukturschaden in Höhe von mindestens 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro sowie für die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Folgeschäden geltend zu machen“, soll ebenfalls Thema im Untersuchungsausschuss werden.
Schwere Vorwürfe gegen Polen erhoben
Auch die Waffenlieferungen und die finanzielle Unterstützung der Ukraine vonseiten Deutschlands sollen auf den Tisch kommen, fordert die AfD-Fraktion. Inwieweit die Bundesregierung seit dem Anschlag Maßnahmen ergriffen hat, „um die Sicherheit kritischer Infrastruktur Deutschlands – Unterwasserpipelines, Unterseekabel, Energieversorgungsanlagen – nachhaltig zu verbessern“, soll im Ausschuss ebenfalls zur Sprache kommen.
Außerdem will die AfD mit dem Antrag klären, ob es Pläne zur Reparatur der noch intakten Pipelines gebe und falls ja, was dem rechtlich und politisch im Weg stehen würde. Auch die Frage, „welche wirtschaftspolitischen Konsequenzen eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Pipelines für die Energieversorgungssicherheit“ hätte, taucht im Antrag der Oppositionspartei auf.
Schwere Vorwürfe erhebt die AfD im Bundestag gegen die polnische Regierung um Premierminister Donald Tusk. Diese habe die Auslieferung des tatverdächtigen Ukrainers Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine „nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht“. Der Untersuchungsausschuss solle deshalb prüfen, ob Berlin auf das Verhalten der polnischen Regierung reagiert hat. Auch stelle sich die Frage, ob „die Verlässlichkeit des Europäischen Haftbefehlsystems im politisch sensiblen Umfeld“ weiterhin funktioniere.
Die Bundesregierung ihrerseits verweigere jegliche Auskunft dazu, „ob sie eine Auslieferung der in der Ukraine befindlichen fünf Tatverdächtigen gefordert hat“, moniert der Antrag.
AfD ist auf Stimmen anderer Parteien angewiesen
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, betonte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, Deutschland sei „angegriffen, seine Infrastruktur gesprengt, seine Souveränität verletzt“ worden – während fünf der Tatverdächtigen „unbehelligt in der Ukraine“ seien – „einem Land, das wir mit fast 100 Milliarden Euro unterstützen“. Es brauche diesen Untersuchungsausschuss dringend, weil ein solcher Angriff auf die nationale Souveränität und Infrastruktur nicht folgenlos bleiben dürfe.
Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Rechtspartei proportional zur Sitzverteilung im Bundestag wie folgt aufgestellt werden: fünf Mitglieder von CDU und CSU, vier von der AfD, drei von der SPD, Grüne und Linkspartei sollen jeweils zwei Mitglieder stellen. Dazu soll „eine entsprechende Anzahl stellvertretender Mitglieder“ organisiert werden.
Um einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einzuberufen, braucht es 25 Prozent der Abgeordneten, die dafür stimmen. Bei den aktuell 630 Sitzen im Parlament bräuchte die AfD demnach 158 Stimmen – ihre Fraktion hat jedoch nur 152 Abgeordnete, weshalb eine tatsächliche Einberufung des Ausschusses als unwahrscheinlich gilt. (st)






