BERLIN. Nach tagelangem Eisregen und zahlreichen Unfällen auf Berlins Gehwegen hat der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) den kurzfristigen Einsatz von Streusalz angeordnet. Die Verkehrssenatorin wurde angewiesen, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Privatpersonen und der Berliner Stadtreinigung den Einsatz von Auftaumitteln ermöglicht.
Zuvor hatte Wegner öffentlich an das Abgeordnetenhaus appelliert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu ändern. „Ich appelliere an das Abgeordnetenhaus, den Einsatz von Tausalz in Berlin in Ausnahmen möglich zu machen“, schrieb der Christdemokrat am Donnerstag auf X. Eine Gesetzesänderung hätte jedoch frühestens in den kommenden Sitzungswochen beschlossen werden können.
Wegner ordnet Tausalz zur Eisbeseitigung an
Nachdem dieser Weg kurzfristig versperrt blieb, wechselte der Senat nun das Vorgehen. Wegner erklärte, er habe die Verkehrssenatorin angewiesen, „unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen“. Diese solle es ermöglichen, Eisdecken auf Gehwegen mit Tausalz zu beseitigen. „Die Sicherheit und Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner haben für mich oberste Priorität“, schrieb Wegner weiter.
Ich habe die Verkehrssenatorin
heute angewiesen, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Privatpersonen und der BSR den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen zur Beseitigung der Eisdecke ermöglicht. 1/3— Kai Wegner (@kaiwegner) January 30, 2026
Verkehrssenatorin Ute Bonde erklärte, die Allgemeinverfügung sei wegen der Extremwetterlage notwendig geworden. Man wolle die Möglichkeiten des geltenden Rechts vollumfänglich ausschöpfen, um die Sicherheit auf Berlins Gehwegen wiederherzustellen, sagte die Christdemokratin. Zugleich verwies sie darauf, daß für das Räumen und Streuen der Gehwege weiterhin die Anlieger verantwortlich seien.
Zugleich räumte der Regierende Bürgermeister ein, daß das Vorgehen rechtlich nicht abgesichert ist. „Mir ist bewußt, daß dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist“, erklärte er. Dennoch halte er ihn „in dieser besonderen Lage für geboten“.
Streusalz in Berlin weiterhin verboten
Tatsächlich widerspricht der Schritt der geltenden Rechtslage. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist es verboten, Streusalz und andere Auftaumittel auf Grundflächen zu verwenden, die nicht unter den Anwendungsbereich des Straßenreinigungsgesetzes fallen. Eine allgemeine Ausnahme für Gehwege ist dort nicht vorgesehen. Auch das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet Anlieger bei Eisglätte ausdrücklich zur Verwendung abstumpfender Mittel, nicht jedoch von Tausalz.
Bislang durfte Streusalz in Berlin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen durch die Berliner Stadtreinigung eingesetzt werden, etwa auf besonders verkehrswichtigen Straßen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer zuständig.
Wegner kündigte an, daß die jetzige Regelung nur eine Übergangslösung sei. „Notwendig bleibt eine schnellstmögliche gesetzliche Regelung, die für die Zukunft Rechtssicherheit schafft“, schrieb er. Darüber werde man in der Koalition zeitnah weiter sprechen. Ob die nun erlassene Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand hätte, ist offen. Eine Verwaltungsvorschrift kann geltendes Landesrecht nicht außer Kraft setzen. (sv)






