Anzeige
Anzeige

Oberverwaltungsgericht bestätigt: Schülerin muß auf Praktikum beim AfD-Mann verzichten

Oberverwaltungsgericht bestätigt: Schülerin muß auf Praktikum beim AfD-Mann verzichten

Oberverwaltungsgericht bestätigt: Schülerin muß auf Praktikum beim AfD-Mann verzichten

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie.“ (Themenbild)
Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie.“ (Themenbild)
Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie.“ Foto: picture alliance/dpa | Michael Bahlo
Oberverwaltungsgericht bestätigt
 

Schülerin muß auf Praktikum beim AfD-Mann verzichten

Eine Schule verbietet einer 16jährigen, beim AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer ihr Praktikum abzulegen. Nun verliert sie vor Gericht – und der brandenburgische Politiker spricht vom „politisch motivierten“ Urteil.
Anzeige

BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, deren berufliches Gymnasium ihr ein Pflichtpraktikum beim brandenburgischen AfD-Chef René Springer im Bundestag verboten hatte. Dieses könnte aufgrund der Einstufung der Partei vom Landesverfassungschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ als ungeeignet angesehen werden, zitierte das Nachrichtenportal Nius am Freitag aus dem Urteil.

Die Schule hatte das Verbot bereits nach der Unterzeichnung des Praktikumsvertrages Anfang Dezember verhängt. Dabei berief sie sich auf den Erlaß des Landesbildungsministers Steffen Freiberg (SPD), wonach als „gesichert extremistisch“ eingestufte Vereinigungen nicht mit den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach dem Landesschulgesetz vereinbar seien. Das Gericht gab der Schule recht und betonte, deren Leitung sei nicht verpflichtet, die Einstufung selbst zu überprüfen. Das Verbot verstoße zudem nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. „Die Schülerin kann sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.“

AfD Brandenburg wurde 2025 vom Verdachtsfall hochgestuft

Das Schulamt Frankfurt (Oder) unterstützte die Schule im Rechtsstreit. Deren Verwaltungsjurist Sven Wiedenhöft betonte in seiner Erwiderung der Beschwerde, die 16jährige wäre im Fall der Zulassung des Praktikums „ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung damit unmittelbar der laut Einstufung erwiesen rechtsextremistischen und verfassungswidrigen Ideologie der Partei ausgesetzt“. Er selbst hatte bei der Kommunalwahl 2019 für den Stadtrat von Frankfurt (Oder) auf der Grünen-Liste kandidiert.

Gegenüber Nius sprach Springer von einer „offenkundig“ politisch motivierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird.“ Wer hingegen ein Praktikum bei der Linkspartei machen wolle, bekäme Applaus.

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD vom Verdachtsfall hochgestuft. Laut dem dazugehörigen Gutachten spreche die Partei im Kontext der Einwanderung „fast ausschließlich von integrationsunwilligen Menschen aus Kulturen, die als inkompatibel zur deutschen oder europäischen Kultur dargestellt werden“. Daraufhin feuerte die damalige Landesinnenministerin Katrin Lange (SPD) den Verfassungschutz-Chef Jörg Müller und warf ihm vor, sie bei der Hochstufung zu hintergehen. Tage später erklärte sie selbst ihren Rücktritt (die JF berichtete). Derzeit klagt die Landes-AfD gegen ihre Einstufung. Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest. (kuk)

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie.“ Foto: picture alliance/dpa | Michael Bahlo
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles