DÜSSELDORF/BERLIN. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Eilanträge von zwei Asylbewerbern aus Syrien abgewiesen, die sich damit der Abschiebung in ihr Heimatland entziehen wollten. „Die Beschlüsse sind unanfechtbar“, teilte die Pressestelle mit.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte Ausreisebescheide gegen die beiden erteilt. Seine Pressemitteilung zu dem Fall versah das Gericht heute mit der aussagestarken Überschrift „Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber“.
Die Begründung widerspricht deutlich dem, was Außenminister Johann Wadephul (CDU) seit einigen Tagen immer wieder behauptet. Daß nämlich Rückführungen in das ehemalige Bürgerkriegsland die Würde der Migranten gefährdeten und für diese nicht zumutbar sein. Die Situation dort sei schlimmer als nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 in Deutschland, meinte er vor der Unionsfraktion (die JF berichtete).
Verwaltungsgericht sieht alles anders als Wadephul
Die Richter führen nun aus: „Rückkehrern nach Syrien drohen dort keine relevanten Gefahren (mehr).“ Auch in den Heimatregionen der beiden Antragsteller, den Provinzen Damaskus und Latakia, sei „das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht derart hoch, daß sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt wären.“
Die Sicherheitslage habe sich im Laufe des Jahres 2025 nicht verschlechtert, stellt das Gericht fest. „Sofern es noch Gewalt gibt, handelt es sich um Einzelfälle, die in der Gesamtschau unbeachtlich sind.“
Anders als Wadephul mit seiner Würde-Äußerung suggerieren wollte, begründet das Gericht sein Urteil damit, daß Syrern „auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr“ drohe. Vielmehr gebe es Rückkehr- und Hilfsprogramme. Würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar.
Existenzminimum in Syrien „nicht maßgeblich“
Überhaupt „nicht maßgeblich“ sei, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei: „Abschiebungsschutz kann deshalb nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden.“
Die beiden syrischen Antragsteller, ein 46jähriger Koch und dessen 20 Jahre jüngerer Sohn, hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde abgelehnt.
Ebenfalls wichtig: Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen. Wadephul hatte allerhöchstens die Abschiebung von Terroristen und Straftätern in Erwägung gezogen.
Viele Gerichte urteilen ähnlich
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf reiht sich in weitere Beschlüsse dieser Art ein. Bereits im September hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, daß nicht jeder Syrer Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland genießen könne. Dabei ging es um einen Kläger aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, es gebe keinen Grund mehr dafür, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
Und im Juli hatte schon das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, in Syrien sei keine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben mehr gegeben. Die Richter lehnten es in diesem Fall ab, einem Schlepper den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz zuzusprechen. (fh)







