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Innenministerium sieht „Privilegierung“: Dobrindt prüft Ende der Regenbogenflaggen an Ministerien

Innenministerium sieht „Privilegierung“: Dobrindt prüft Ende der Regenbogenflaggen an Ministerien

Innenministerium sieht „Privilegierung“: Dobrindt prüft Ende der Regenbogenflaggen an Ministerien

Regenbogen. Dem bunten Treiben an öffentlichen Gebäuden droht das Aus. Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Regenbogen. Dem bunten Treiben an öffentlichen Gebäuden droht das Aus. Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Dem bunten Treiben an öffentlichen Gebäuden droht das Aus. Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Innenministerium sieht „Privilegierung“
 

Dobrindt prüft Ende der Regenbogenflaggen an Ministerien

Im Bundesinnenministerium regt sich Widerstand gegen das Regenbogenfahnen-Dekret von Ex-Ministerin Nancy Faeser. Beamte sehen darin eine politische Sonderbehandlung und fordern strengere Regeln für staatliche Symbolik.
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BERLIN. Im Bundesinnenministerium hat sich offenbar Widerstand gegen die von Nancy Faeser (SPD) im Jahr 2022 eingeführte Regenbogenflaggen-Regelung formiert. Interne Unterlagen zeigen, daß Beamte im Haus von Alexander Dobrindt (CSU) das Hissen des LGBTIQ-Symbols an Bundesgebäuden beenden wollen.

In einer von Dobrindt angeforderten „Unterrichtung“ heißt es laut Tagesspiegel-Bericht, es komme „fortwährend zu unterschiedlichen Erscheinungsbildern“ und „bewußt wahrnehmbaren Zuwiderhandlungen“ gegen die geltenden Richtlinien.

Grundsätzlich seien sogenannte Logo-Flaggen ohne hoheitlichen Charakter nicht für amtliche Masten zugelassen – Ausnahmen gebe es nur bei Anlässen wie der EU-Ratspräsidentschaft oder der Expo. Faeser hatte im April 2022 „aus politischen Erwägungen“ eine Ausnahmegenehmigung zum bestehenden Beflaggungserlaß erteilt, die auch für Bundesbehörden wie den Verfassungsschutz und den BND galt. Seitdem, so die Beamten, herrsche ein „buntes Durcheinander“.

Der Regenbogen untergrabe staatliche Symbolik

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ließ etwa mehrfach hissen, obwohl das Innenministerium die Flagge nur einmal jährlich – am 17. Mai, dem sogenannten „Idahobit“, dem „International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia“, erlauben wollte.

Die Fachabteilung warnt, die „Wirkmächtigkeit staatlicher Symbolik“ könne durch die Praxis Schaden nehmen. Die Bundesflagge habe Verfassungsrang und stehe für Einheitlichkeit und Kontinuität staatlichen Handelns. Dobrindt könnte Faesers Entscheidung nun rückgängig machen: Seine Beamten empfehlen, den Beflaggungserlaß von 2005 selbst zu überprüfen – um Sondergenehmigungen wie jene für die Regenbogenflagge künftig auszuschließen. (rr)

Dem bunten Treiben an öffentlichen Gebäuden droht das Aus. Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
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