BONN. Trotz gerichtlich bestätigter Falschbehauptungen hat die Deutsche Bischofskonferenz die Vergabe des Katholischen Medienpreises 2025 für den ARD-Dokumentarfilm „Masterplan“ zum angeblichen Geheimtreffen in Potsdam verteidigt. Das Gremium sehe „keine faktische Grundlage für die Behauptung, der Film verbreite als solcher Unwahrheiten“, teilte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Nachfrage der Berliner Zeitung am Montag mit.
Die Jury habe sich in ihrer Begründung auf die „Validität der Berichterstattung“ gestützt, die in Gänze weder Gegenstand der betreffenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen sei, noch „dadurch in Zweifel gezogen werden“ könne. „Nach Informationen, die uns über den Gerichtsbeschluß vorliegen, ist das Urteil längst durch einen geringfügigen Umschnitt des Films erfüllt worden.“
Kardinal Marx lobt die Preisträger
Am Donnerstag hatte die Jury während einer Zeremonie in München den mit 5.000 Euro dotierten Preis an den für den „Masterplan“ verantwortlichen Regisseur Volker Heise vergeben. Der Jury zufolge liege seine besondere Leistung darin, daß er „nicht nur eine aufsehenerregende Recherche“ dokumentiere, sondern deren weitreichende gesellschaftliche Folgen aufzeige.
Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, lobte alle Ausgezeichneten dafür, daß sie für „Gerechtigkeit, Humanität und Veränderung“ einstünden und damit gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirkten. „Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung des öffentlichen Diskurses, in denen Kommunikation und die Verbreitung von Information durch Haß, Hetze und Herabwürdigung geprägt sind, braucht es einen qualitativ hochwertigen und verantwortungsbewußten Journalismus, der Irrtümer und Mißstände aufdeckt und die Anliegen der Schwächsten und Ausgegrenzten in den Blick nimmt.“
Zentrale Behauptungen zum „Geheimtreffen“ waren falsch
Bereits im Juni hatte das Hamburger Oberlandesgericht zentrale Passagen im „Masterplan“ verboten (JF berichtete). Konkret stellten die Richter fest, durch einen irreführenden Zusammenschnitt werde der Eindruck erweckt, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das „Geheimtreffen“ abgehört und Inhalte an Correctiv weitergeleitet zu haben. Dies sei nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch.
Vosgerau war im November 2023 als Referent bei dem Treffen in Potsdam aufgetreten. Der Blog Correctiv veröffentlichte im Januar 2024 den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ und schrieb, dort sei über Pläne zur massenhaften Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund diskutiert worden. Nach mehreren Gerichtsurteilen mußte das Medium diese sowie andere Behauptungen zurückziehen. (kuk)