COBURG/ASCHAFFENBURG. Nach der Ermordung eines Kleinkindes und eines Passanten in Aschaffenburg durch einen afghanischen Asylbewerber im Januar hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage gegen einen Polizisten erhoben. Die Ermittler werfen dem Beamten vor, eine frühere, mutmaßlich von dem Mann begangene schwere Straftat nicht weiter verfolgt zu haben.
Konkret soll der Afghane bereits am 29. August 2024 – wenige Monate vor der Tat – eine 44jährige Ukrainerin in einer Asylunterkunft mit einem Messer angegriffen haben. Die eintreffenden Polizisten seien dabei „durch eine weitere Mitbewohnerin darauf hingewiesen worden, daß der mutmaßliche Täter die 44jährige gewürgt und mit einem Messer verletzt habe“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die ebenfalls alkoholisierte mutmaßliche Geschädigte „habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, die durch den Streifenbeamten fotografisch dokumentiert wurden“. Der Afghane wurde daraufhin kurzzeitig festgenommen.
Staatsanwaltschaft wirft Polizist Strafvereitelung vor
Doch Konsequenzen hatte die Attacke auf die Frau für den Asylbewerber nicht, da die Polizei kein Ermittlungsverfahren einleitete. Konkret soll der nun angeklagte Polizist es unterlassen haben, „ein Ermittlungsverfahren gegen den 28jährigen Afghanen einzuleiten, obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muß“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem Mann Strafvereitelung im Amt vor.
Gegen drei weitere Polizisten wurde das Verfahren eingestellt. Nun muß das Amtsgericht Alzenau über die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens in dem Fall entscheiden.
Mord von Aschaffenburg riß Brandmauer ein
Die Bluttat von Aschaffenburg hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Mit dieser Tat begründete die Unionsfraktion im Bundestag auch das Einbringen eines Antrags und eines Gesetzesentwurfes zur Verschärfung der Asylpolitik in den Bundestag. Der Antrag erhielt dabei mit Hilfe der Stimmen der AfD eine Mehrheit im Parlament. Daraufhin kam es zu deutschlandweiten Angriffen auf Einrichtungen der beiden Unionsparteien. Der afghanische Täter reiste im November 2022 illegal nach Deutschland ein.
Da ein Gutachten zu dem Ergebnis kam, daß der Afghane aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein soll, droht ihm keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen zu wollen. (ho)