Anzeige
Anzeige

Polizist soll Ermittlungen verweigert haben: Hätten die Asylmorde von Aschaffenburg verhindert werden können?

Polizist soll Ermittlungen verweigert haben: Hätten die Asylmorde von Aschaffenburg verhindert werden können?

Polizist soll Ermittlungen verweigert haben: Hätten die Asylmorde von Aschaffenburg verhindert werden können?

Ein Mann in weißem Schutzanzug mit blauen Streifen wird von mehreren Beamten, darunter einer mit der Aufschrift „POLIZEI“ und einer mit der Warnweste „JUSTIZ“, aus einem Gerichtsgebäude geführt. Die Szene ist durch ein Hindernis unscharf und körnig fotografiert. Hintergrund: Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs im Park Schöntal wurde nach der Vorführung beim Haftrichter zurück zum Polizeifahrzeug gebracht. Nach der Bluttat von Aschaffenburg: Der mutmaßliche Täter wird unter Polizeibegleitung aus dem Amtsgericht geführt. Archivbild: picture alliance/dpa | Daniel Vogl
Ein Mann in weißem Schutzanzug mit blauen Streifen wird von mehreren Beamten, darunter einer mit der Aufschrift „POLIZEI“ und einer mit der Warnweste „JUSTIZ“, aus einem Gerichtsgebäude geführt. Die Szene ist durch ein Hindernis unscharf und körnig fotografiert. Hintergrund: Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs im Park Schöntal wurde nach der Vorführung beim Haftrichter zurück zum Polizeifahrzeug gebracht. Nach der Bluttat von Aschaffenburg: Der mutmaßliche Täter wird unter Polizeibegleitung aus dem Amtsgericht geführt. Archivbild: picture alliance/dpa | Daniel Vogl
Nach der Bluttat von Aschaffenburg: Der mutmaßliche Täter wird unter Polizeibegleitung aus dem Amtsgericht geführt. Archivbild: picture alliance/dpa | Daniel Vogl
Polizist soll Ermittlungen verweigert haben
 

Hätten die Asylmorde von Aschaffenburg verhindert werden können?

Ein afghanischer Asylbewerber stach in Aschaffenburg ein Kind und einen Mann nieder – obwohl er bereits Monate zuvor auffällig geworden war. Jetzt steht nicht nur der Täter im Fokus, sondern auch ein Polizist. Denn der soll einen früheren Angriff einfach ignoriert haben.
Anzeige

COBURG/ASCHAFFENBURG. Nach der Ermordung eines Kleinkindes und eines Passanten in Aschaffenburg durch einen afghanischen Asylbewerber im Januar hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage gegen einen Polizisten erhoben. Die Ermittler werfen dem Beamten vor, eine frühere, mutmaßlich von dem Mann begangene schwere Straftat nicht weiter verfolgt zu haben.

Konkret soll der Afghane bereits am 29. August 2024 – wenige Monate vor der Tat – eine 44jährige Ukrainerin in einer Asylunterkunft mit einem Messer angegriffen haben. Die eintreffenden Polizisten seien dabei „durch eine weitere Mitbewohnerin darauf hingewiesen worden, daß der mutmaßliche Täter die 44jährige gewürgt und mit einem Messer verletzt habe“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die ebenfalls alkoholisierte mutmaßliche Geschädigte „habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, die durch den Streifenbeamten fotografisch dokumentiert wurden“. Der Afghane wurde daraufhin kurzzeitig festgenommen.

Staatsanwaltschaft wirft Polizist Strafvereitelung vor

Doch Konsequenzen hatte die Attacke auf die Frau für den Asylbewerber nicht, da die Polizei kein Ermittlungsverfahren einleitete. Konkret soll der nun angeklagte Polizist es unterlassen haben, „ein Ermittlungsverfahren gegen den 28jährigen Afghanen einzuleiten, obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muß“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem Mann Strafvereitelung im Amt vor.

Gegen drei weitere Polizisten wurde das Verfahren eingestellt. Nun muß das Amtsgericht Alzenau über die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens in dem Fall entscheiden.

Mord von Aschaffenburg riß Brandmauer ein

Die Bluttat von Aschaffenburg hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Mit dieser Tat begründete die Unionsfraktion im Bundestag auch das Einbringen eines Antrags und eines Gesetzesentwurfes zur Verschärfung der Asylpolitik in den Bundestag. Der Antrag erhielt dabei mit Hilfe der Stimmen der AfD eine Mehrheit im Parlament. Daraufhin kam es zu deutschlandweiten Angriffen auf Einrichtungen der beiden Unionsparteien. Der afghanische Täter reiste im November 2022 illegal nach Deutschland ein.

Da ein Gutachten zu dem Ergebnis kam, daß der Afghane aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein soll, droht ihm keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen zu wollen. (ho)

Nach der Bluttat von Aschaffenburg: Der mutmaßliche Täter wird unter Polizeibegleitung aus dem Amtsgericht geführt. Archivbild: picture alliance/dpa | Daniel Vogl
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles