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Hessen: Hunderte Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert

Hessen: Hunderte Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert

Hessen: Hunderte Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert

Schild mit der Aufschrift "Kirchenasyl heißt Solidarität". Abschiebungen werden massenhaft verhindert.
Schild mit der Aufschrift "Kirchenasyl heißt Solidarität". Abschiebungen werden massenhaft verhindert.
Kirchenasyl (Symbolbild): In Hessen werden hunderte Abschiebungen dadurch verhindert. Foto: IMAGO / epd.
Hessen
 

Hunderte Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert

Immer wieder werden Abschiebungen durch das sogenannte Kirchenasyl vereitelt. In Hessen entzogen sich dadurch hunderte Personen vor Rückführungsmaßnahmen. Welche Möglichkeiten hat der deutsche Staat?
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WIESBADEN. In Hessen sind zwischen Juni 2018 und Ende 2024 insgesamt 366 geplante Abschiebungen durch sogenanntes Kirchenasyl verhindert worden. 2025 waren es bis einschließlich April 30 Fälle, wobei ein Fall mehrere Personen betreffen kann. Im vergangenen Jahr scheiterten durch diese Praxis bereits 82 Abschiebungen in Hessen – 105 im Jahr 2023, wie das Hessische Innenministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes mitteilte. Es sei nicht bekannt, wie viele der Ausreisepflichtigen sich aktuell noch in Hessen aufhalten.

Ins Kirchenasyl aufgenommen wurden laut der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) allein dieses Jahr 105 Personen. „Soweit uns bekannt ist, sind alle Menschen, die im Kirchenasyl waren, weiterhin in Deutschland“, sagte ein EKHN-Sprecher.

In den vergangenen beiden Jahren wurden von der Landeskirche jeweils knapp 200 Personen ins Kirchenasyl aufgenommen. Im Jahr 2024 waren in etwa der Hälfte der Fälle Abschiebungen geplant. Zwischen 2014 und 2024 habe die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck nach eigenen Angaben in 637 Fällen Kirchenasyl gewährt. „Wir gehen davon aus, daß alle Kirchenasyle insofern erfolgreich waren, als die Fälle in das nationale Asylverfahren übergegangen sind“, freute sich die Landeskirche.

Kirchenasyl ist nicht rechtlich bindend

Das Kirchenasyl ist nicht rechtlich bindend oder anerkannt, sondern beruht lediglich auf einer vorgeblich moralischen Entscheidung der Kirchengemeinden. Dennoch stellten die zuständigen Regierungspräsidien die Rückführungs- oder Überstellungsmaßnahmen in Ersteinreiseländer ein, sobald Kirchen den Eintritt ins Kirchenasyl gemeldet hätten.

„Aus Respekt vor der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls und den kirchlichen Institutionen“ führe Hessen keine „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen während der Dauer des Kirchenasyls – und somit in der Kirche angehörenden Räumlichkeiten oder sakralen Räumen“ durch, begründete das Ministerium seine Entscheidung.

Abgelaufene Fristen untergraben Abschiebungen

Die Kirchengemeinden verhandeln mit den Behörden über den Verbleib der abzuschiebenden Personen, wodurch die europäischen Überstellungsfristen unterlaufen werden. In der Regel beträgt der Zeitraum sechs Monate gemäß Dublin-III-Verordnung, um einen Asylbewerber in das Ersteinreiseland zurückzuführen.

Gelingt dies nicht, werde nach Ablauf der Frist die „Bundesrepublik Deutschland ausländerrechtlich für den jeweiligen Einzelfall zuständig“, teilte das Hessische Innenministerium gegenüber dem Evangelischen Pressedienst mit. Dadurch sei „eine Überstellung im Dublin-Verfahren endgültig nicht mehr möglich“. Die Rückführung des illegal Eingereisten nach Ablehnung seines Asylantrags im nationalen Verfahren wäre dann nur noch in das jeweilige Herkunftsland möglich. (rsz)

Kirchenasyl (Symbolbild): In Hessen werden hunderte Abschiebungen dadurch verhindert. Foto: IMAGO / epd.
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