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Neue Zahlen: Daran scheitern Abschiebungen in EU-Länder

Neue Zahlen: Daran scheitern Abschiebungen in EU-Länder

Neue Zahlen: Daran scheitern Abschiebungen in EU-Länder

Das Foto soll einen Flug zur Durchführung von Abschiebungen symbolisieren.
Das Foto soll einen Flug zur Durchführung von Abschiebungen symbolisieren.
Die meisten ausreisepflichtigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern stammen aus Rußland. Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski
Neue Zahlen
 

Daran scheitern Abschiebungen in EU-Länder

In Mecklenburg-Vorpommern kommt es nur selten zu Rückführungen im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens. Auf Anfrage eines AfD-Abgeordneten legt die Landesregierung genaue Zahlen vor – und gibt Auskunft darüber, woran Abschiebungen scheitern.
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SCHWERIN. In Mecklenburg-Vorpommern konnte 2024 nur eine kleine Minderheit der angestoßenen Abschiebungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens auch tatsächlich erfolgreich durchgeführt worden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan-Philipp Tadsen hervor. Demnach wurden 69 Personen erfolgreich in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt.

Bei 130 Personen sei der Überstellungsversuch und damit die Abschiebung dagegen gescheitert. Insgesamt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber 1.434 Rücknahmeersuchen erstellt, denen auch in 917 Fällen durch einen anderen Staat zugestimmt worden sein soll. Unklar ist, wie sich die Differenz zu den Zahlen der erfolgreichen und gescheiterten Überstellungen erklären läßt.

Insgesamt, also nicht nur im Rahmen des Dublin-Systems, versuchte die Landesregierung 2024, für 766 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen. In 390 Fällen, also bei etwa 50 Prozent, war das erfolgreich, in 376 Fällen hingegen nicht. Die meisten Abschiebungen (ohne Dublin-Fälle) gelangen Richtung Albanien (55), Georgien (51) und Nordmazedonien (48).

Zahl der Ausreisepflichtigen steigt

Warum scheiterten Abschiebungen? Als häufigsten Grund nennt die Landesregierung, daß die ausreisepflichtigen Personen rechtzeitig untergetaucht seien (187 Fälle). Anschließend folgen sonstige Gründe, worunter etwa medizinische Gründe oder die „Unvollständigkeit des Familienverbandes“ fallen. Das Kirchenasyl spielte bei fünfzehn Dublin-Fällen eine Rolle. Das ist deswegen bemerkenswert, weil alle Staaten, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens Asylbewerber zurücknehmen, in Europa liegen.

Derweil ist die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern im Jahresverlauf gestiegen. Hielten sich zum Ende des Jahres 2023 laut Landesregierung 3.894 Personen mit Ausreisepflicht in dem Bundesland auf, waren es ein Jahr später 3.978 Personen. Von diesen hatten 3.527 eine Duldung, 451 Personen und damit gut elf Prozent dagegen nicht.

Die meisten ausreisepflichtigen Personen mit Duldung stammten zum Jahresende aus Rußland (460), gefolgt vom Irak (343), Syrien (272), der Türkei (234) und der Ukraine (234). Die meisten ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kamen ebenfalls aus diesen Ländern, wenn auch in leicht veränderter Reihenfolge.

Dublin-Verfahren steht immer wieder in der Kritik

Der AfD-Abgeordnete Tadsen kritisierte mit Blick auf die Zahl der Abschiebungen, daß das geltende EU-Recht „vollkommen dysfunktional“ sei. Es handle sich um ein „migrationspolitisches Staatsversagen“, dessen Fakten nicht zu leugnen seien. „Es ist überfällig, daß solche Dublin-Fälle mangels Schutzbedürftigkeit an der Grenze erfaßt und konsequent zurückgewiesen werden.“

Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, daß in vielen Fällen der Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist, den der betreffende Migrant als erstes betreten hat. Sofern der Migrant weiterreist, muß die Abschiebung in den entsprechenden Staat erfolgen. Das System steht wegen seiner Beschränkungen immer wieder in der Kritik.

So hatte die Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, Josefine Paul (Grüne), Mitte Februar ausgesagt, in einem eigens gecharterten Flug für Abschiebungen nach Bulgarien könnten maximal zehn Personen abgeschoben werden, selbst wenn es sich um eine Maschine mit deutlich größerer Kapazität handle. Das Bamf bestätigt dies gegenüber der JF und verwies auf Vorgaben Bulgariens. (ser)

Die meisten ausreisepflichtigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern stammen aus Rußland. Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski
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