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Psychisch krank: Afghanischer Mörder von Aschaffenburg ist wohl schuldunfähig

Psychisch krank: Afghanischer Mörder von Aschaffenburg ist wohl schuldunfähig

Psychisch krank: Afghanischer Mörder von Aschaffenburg ist wohl schuldunfähig

Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Psychisch krank
 

Afghanischer Mörder von Aschaffenburg ist wohl schuldunfähig

Ein Afghane tötet in Aschaffenburg zwei Menschen und verletzt drei weitere schwer. Ein Gutachten bescheinigt ihm nun wohl Schuldunfähigkeit. Der Migrant sei psychisch krank.
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ASCHAFFENBURG. Ein Gutachten hat den 28jährigen Täter von Aschaffenburg als wahrscheinlich schuldunfähig eingestuft. Der Afghane hatte einen zweijährigen Jungen und einen 41jährigen Mann mit einem Messer getötet sowie drei weitere Personen schwer verletzt.

Nach Einschätzung von Experten könnte der Migrant an einer psychischen Erkrankung leiden. Ihm habe demnach die Fähigkeit gefehlt, das Unrecht seines Handelns zu erkennen. Zuerst hatte das Main-Echo über das Gutachten berichtet.

Die Staatsanwaltschaft machte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben zur konkreten Erkrankung des Mannes.

Afghane hatte Medikamente in der Unterkunft in Aschaffenburg

Die endgültige Entscheidung über eine etwaige Schuldunfähigkeit liegt beim Gericht. Bis zu einem Verfahren oder einem möglichen Sicherungsverfahren ist der Afghane nun vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern an.

Bereits kurz nach der Tat fanden die Ermittler Hinweise auf eine psychische Erkrankung des ausreisepflichtigen Afghanen, darunter entsprechende Medikamente in seiner Unterkunft. (rr)

Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
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