BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat eine Prüfung gestartet, ob Clan-Mitglieder künftig abgeschoben werden können, auch wenn diese nicht straffällig geworden sind. „Angehörige von Gemeinschaften der organisierten Kriminalität“ sollen laut einem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Bisher gibt es so eine Regelung nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Wenn Personen etwa einer Gruppierung angehören, die Terroristen unterstützt, können sie gegebenenfalls auch abgeschoben werden, wenn sie selbst keine Straftaten begangen haben. Allerdings kommt der Vorschlag nicht aus der Ampel-Koalition selbst, wie eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte. Er gehe auf eine Forderung aus den Bundesländern zurück, die sich zu dem Thema zuletzt im Mai mit dem Kanzleramt ausgetauscht hatten.
Machen die Grünen mit?
Laut dem Diskussionsentwurf soll zudem die zulässige Höchstdauer im Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage erhöht werden. Vorgesehen ist auch, die Möglichkeiten der Polizei auszuweiten, Gemeinschaftsunterkünfte zu betreten. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen „künftig ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen“, heißt es vom Innenministerium.
Gegen die Ausweitung des Abschiebegewahrsams formiert sich innerhalb der Bundesregierung allerdings bereits Widerstand. Abschiebehaft sei als „massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht grundsätzlich abzulehnen“, hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, bereits in der vergangenen Woche klargestellt.
Mit schnellen Ergebnissen ist allerdings nicht zu rechnen. Die Vorschläge sollen nun in einem „intensiven Erörterungsprozeß mit Ländern und Kommunen“ diskutiert werden. Erst dann beginnt das Gesetzgebungsverfahren mit der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. (ho)