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Nach monatelangen Protesten: Bundesverwaltungsgericht kassiert Sachsens Corona-Schutzverordnung

Nach monatelangen Protesten: Bundesverwaltungsgericht kassiert Sachsens Corona-Schutzverordnung

Nach monatelangen Protesten: Bundesverwaltungsgericht kassiert Sachsens Corona-Schutzverordnung

Im März 2022 demonstrieren Bürger in ganz Deutschland gegen die Corona-Maßnahmen – das Bundesverwaltungsgericht urteilt nun, daß diese in Sachsen teils unverhältnismäßig waren Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Gercke
Im März 2022 demonstrieren Bürger in ganz Deutschland gegen die Corona-Maßnahmen – das Bundesverwaltungsgericht urteilt nun, daß diese in Sachsen teils unverhältnismäßig waren Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Gercke
Im März 2022 demonstrieren Bürger in ganz Deutschland gegen die Corona-Maßnahmen – das Bundesverwaltungsgericht urteilt nun, daß diese in Sachsen teils unverhältnismäßig waren Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Gercke
Nach monatelangen Protesten
 

Bundesverwaltungsgericht kassiert Sachsens Corona-Schutzverordnung

Zehntausende Menschen gingen während der Corona-Pandemie auf die Straße und protestierten gegen Infektionsschutzmaßnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilt nun für Sachsen, daß diese unverhältnismäßig gewesen seien.
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LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das in der sächsischen Corona-Schutzverordnung vom April 2020 verankerte allgemeine Versammlungsverbot als unrechtmäßig zurückgewiesen. Zwar sei das Ziel des Infektionsschutzes während der Pandemie durch ein Versammlungsverbot ein nachvollziehbarer Schritt des sächsischen Staatsministeriums gewesen. „Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, mahnten die Richter in ihrem Urteilsspruch am Mittwoch. „Die Untersagung aller Versammlungen durch die Verordnung war ein schwerer Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit, die für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend ist.“

Die Bürger hätten einerseits nicht mehr erkennen können, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen in ihrem Bundesland überhaupt noch möglich gewesen seien. Andererseits habe die Verordnung den Behörden sogar dann ein Veto zugestanden, wenn von einer Versammlung gar kein ersichtliches Infektionsrisiko ausgegangen sei.

Die im März 2020 beschlossene neue Schutzverordnung habe der sinkenden Infektionsrate mit Gesetzeslockerungen Rechnung tragen wollen. „In dieser Situation wurde ein generelles Versammlungsverbot, das lediglich durch einen nicht konkretisierten Ausnahmevorbehalt geöffnet war, der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“, monierten die Richter weiter. Zumindest Zusammenkünfte unter freiem Himmel hätte der Verordnungsgeber rechtlich wieder ermöglichen sollen. „Nur so hätte er die erforderliche Rechtssicherheit für Bürger und Behörden schaffen können.“

In Sachsen protestierten Zehntausende gegen Corona-Maßnahmen

Die im Februar 2020 von Sachsens Sozialministerium erlassene Corona-Schutzverordnung wurde im Lauf der Pandemie immer wieder an die neuen Gegebenheiten angepaßt, aber teils rigide durchgesetzt, wie Kritiker der Maßnahmen immer wieder bemängelten.

Sachsen gehörte in der Corona-Zeit zu den Bundesländern, in denen die Menschen besonders aktiv gegen die Infektionsschutzmaßnahmen protestierten. Bei den Montagsspaziergänge genannten Demonstrationen gingen teilweise Zehntausende Menschen auf die Straße. (fw)

Im März 2022 demonstrieren Bürger in ganz Deutschland gegen die Corona-Maßnahmen – das Bundesverwaltungsgericht urteilt nun, daß diese in Sachsen teils unverhältnismäßig waren Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Gercke
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