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Prozeß in Wiesbaden: Wie ein wegen des „Z“ Angeklagter das Urteil abwehrt

Prozeß in Wiesbaden: Wie ein wegen des „Z“ Angeklagter das Urteil abwehrt

Prozeß in Wiesbaden: Wie ein wegen des „Z“ Angeklagter das Urteil abwehrt

Ein solches T-Shirt mit dem „Z“, das hier auf einem Markt in St. Petersburg angeboten wird, trug der Angeklagte.
Ein solches T-Shirt mit dem „Z“, das hier auf einem Markt in St. Petersburg angeboten wird, trug der Angeklagte.
Ein solches T-Shirt mit dem „Z“, das hier auf einem Markt in St. Petersburg angeboten wird, trug der Angeklagte. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Uncredited
Prozeß in Wiesbaden
 

Wie ein wegen des „Z“ Angeklagter das Urteil abwehrt

Ein Mann steht wegen Tragens des russischen „Z“ vor Gericht. Als er verspricht, „deutsche Nachrichten“ zu schauen, bekommt er nur eine Geldauflage.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

WIESBADEN.  Ein russischstämmiger Deutscher muß 1500 Euro an „Deutschland hilft“, die die Ukraine unterstützt, bezahlen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Der Mann hatte ein schwarzes T-Shirt mit einem weißen „Z“ an seinem Arbeitsplatz getragen. Er wollte damit die vor der Firma aufgehängte Ukraine-Fahne konterkarieren.

Daß er deswegen vor Gericht lande, habe er sich nicht träumen lassen, sagte der nicht vorbestrafte Angeklagte. 1992 war er aus Rußland nach Deutschland gekommen. Hier gilt das „Z“ seit dem Krieg gegen die Ukraine als strafbewehrtes Symbol, wenn es in der Öffentlichkeit gezeigt wird. In Hamburg saß ein Mann deswegen bereits im Gefängnis.

Angeklagter gibt sich wegen „Z“ reuig

Der 49jährige Elektriker zeigte sich reuig und sagte, seine Informationen vorwiegend aus russischen Medien bezogen zu haben. Dies bedauere er sehr. Als er ankündigte, künftig vor allem deutsche Nachrichten schauen zu wollen, reagierte die Richterin milde: „Es muß nicht unbedingt ein Urteil ergehen“, sagte sie laut FAZ.

Sie griff zum Instrument der Geldauflage, die möglich ist, wenn die die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Deutsch-Russe muß nun fünf Raten zu jeweils 300 Euro bezahlen. Tut er das, ist das Verfahren abgeschlossen. (fh)

Ein solches T-Shirt mit dem „Z“, das hier auf einem Markt in St. Petersburg angeboten wird, trug der Angeklagte. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Uncredited
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