BERLIN. Andreas Kalbitz bleibt auch weiterhin aus der AfD ausgeschlossen. Das Berliner Kammergericht wies am Mittwoch die Revision des früheren Brandenburger Landes- und Fraktionsvorsitzenden gegen ein Urteil des Landgerichts ohne Verhandlung zurück. „Die von Herrn Kalbitz in diesem Hauptsacheverfahren erhobene Klage auf Feststellung, daß er weiterhin Mitglied in der AfD sei, war daher in auch in zweiter Instanz im Berufungsverfahren beim Kammergericht erfolglos“, teilte das Gericht mit.
Er hat nun nur noch die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof gegen die bisherigen Urteile vorzugehen. Der AfD Bundesvorstand hatte Kalbitz auf Betreiben des damaligen Vorsitzenden Jörg Meuthen die Mitgliedschaft im Mai 2020 mit der Begründung entzogen, er habe bei seinem Parteieintritt 2013 eine Mitgliedschaft bei der Heimattreuen Deutschen Jugend und bei den Republikanern verschwiegen.
Kalbitz auch innerparteilich ohne Mehrheit
Kalbitz zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. „Natürlich bedaure ich diese Entscheidung in der Sache, eine Beschwerde ist in Prüfung“, sagte er der dpa. Das gesamte Verfahren sei ein „rechtsstaatliches Armutszeugnis“.
Es ist nicht die einzige Niederlage, die der Brandenburger Landtagsabgeordnete in jüngster Zeit kassierte. So lehnte es der Bundeskonvent der AfD nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT zuletzt ab, ein Auftrittsverbot für Kalbitz zu kippen. Dies hatte zuvor unter anderem der sächsische Landesverband gefordert. Auch im Bundesvorstand der Partei sowie unter den Landesvorsitzenden soll eine klare Mehrheit gegen eine Rückkehr des Politikers sein. (ho)