Seit geraumer Zeit geistert die Idee eines sogenannten Übergewinns, den es abzuschöpfen beziehungsweise mit einer extra hohen Steuer zu belegen gelte, durch die politische Diskussion. Der Gedanke, auf Gewinne, die besonderen Marktkonstellationen zu verdanken sind, einen verstärkten steuerlichen Zugriff zu nehmen, ist fast so alt wie die von Adam Smith angestoßene moderne Nationalökonomie. Schon in älteren Klassikern dieser Wissenschaft ist von „windfall profits“ die Rede. In etwas trockenerem Deutsch wird auch von „Marktlagengewinnen“ oder „Quasi-Monopolgewinnen“ gesprochen.
So nimmt es nicht wunder, daß Politiker – stets auf der Suche nach neuen Steuern – bei Krisen oder knappen Haushalten Unternehmensgewinne ins Visier nehmen. Das gilt vor allem für jene Politiker und Parteien, die schon immer ein etwas gespaltenes Verhältnis zur Marktwirtschaft hatten. Flankiert wird die Idee von führenden Politikern der Ampelregierung mit Vokabeln, die schon in die Nähe einer Haßrede führen. Da wird von einem „Schweinegeld“, das manche Unternehmen machen, gesprochen (Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck), und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) fordert darüber hinaus allen, die durch ihren Lebensstil oder durch etwaige Vermögenswerte im Verdacht stehen, zu viel an CO2 auszustoßen, eine besondere CO2-Steuer oder eine befristete Vermögensabgabe aufzuerlegen.
Es dürfe nicht sein, daß sich manche vor den Belastungen durch den Ukraine-Krieg drücken und sich stattdessen einen „schlanken Fuß“ machen. Ohne einen neuen „Gerechtigkeitsvertrag“, der „soziale Gerechtigkeit“ mit der „Klimagerechtigkeit“ verbinde, geht es bei der Bundestags-Vizepräsidentin nicht. Dabei wissen nicht nur Steuerrechtler, daß die Politik darin geübt ist, angeblich temporäre Abgaben mit fadenscheinigen Argumenten in dauerhafte Belastungen der Bürger umzuwandeln.
Einnahmen sollen angeblich Bürger entlasten
Bekanntlich ist es nicht einfach, den steuerrechtlich relevanten Gewinn festzustellen. Gewieften Controllern bieten sich da etliche Möglichkeiten. Um so mehr darf man darauf gespannt sein, an welche Tatbestände ein entsprechendes Gesetz die zusätzliche Steuer anknüpfen will, und welcher Steuersatz vorgesehen wird; müssen doch Tatbestand und Rechtsfolge so formuliert sein, daß sie Verfassungsbeschwerden wegen etwaiger Ungleichbehandlungen standhalten können.
Im Moment will sich die Politik, so jedenfalls Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 4. September, auf eine Steuer bei „übermäßigen Gewinnen“ beziehungsweise „Zufallsgewinnen am Strommarkt“ konzentrieren. Die Einnahmen daraus sollen der „Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern“ dienen. Angedeutet wurde auch, die Besteuerung von Zusatzgewinnen auf europäischer Ebene diskutieren zu werden. Das wird die EU sicher dankbar aufnehmen. Und im Übrigen kann man praktischerweise die Schwierigkeiten, in die die Politik mit ihrer seit Jahren verfehlten Energiepolitik geraten ist, Putin in die Schuhe schieben.
Nun kommt eine Krise selten allein. Spannend dürfte deshalb auch die Frage sein, welche politischen Großwetterlagen, sprich Krisen, die Politik künftig ins Gesetz schreiben könnte, bei denen es zu Marktlagengewinnen kommt, die der Übergewinnsteuer zu unterwerfen sind. An Krisen herrscht bekanntlich schon seit geraumer Zeit kein Mangel. Zur Auswahl stehen die Corona-Pandemie, die nach dem Willen unseres Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) kein Ende kennt, sowie die Euro-Krise, die eigentlich gar keine Krise sein darf. Denn nach dem Verdikt einer bekannten hochrangigen Politikerin, wird ohne den Euro nicht nur die EU, sondern gleich ganz Europa scheitern.
Gibt es eine Demokratiekrise?
Dafür sind Target II-Salden in ungeheurem Ausmaß und Inflationsraten hinzunehmen, die weit über das von der EZB selbst definierte 2-Prozent-Ziel hinausgehen. Hinzu kommt die sich abzeichnende Wirtschaftskrise, die den zerbrochenen Lieferketten aufgrund der weltweiten Corona-Maßnahmen zuzuschreiben ist. Allerdings ist es ruf- und existenzgefährdend, nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse dieser Maßnahmen zu fragen. Das Gleiche gilt für die Migrationskrise. Und über alledem dräut der sogenannte Klimawandel.
Vor diesem Hintergrund die leise Frage nach einer etwaigen Demokratiekrise zu stellen, sollte ebenfalls tunlichst vermieden werden, um nicht in die Nähe einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung von Staatsorganen“ zu gelangen. Tröstlich ist jedenfalls, daß uns das Bundesministerium des Innern und für Heimat wissen läßt, daß es über ein wirksames Krisenmanagement verfüge, um außergewöhnliche Gefahren- und Schadenlagen zu bewältigen.
All diese Krisen können zu Marktlagen führen, die etliche Haushalte und Unternehmen in den Ruin treiben, sie können jedoch auch – um im Jargon von Habeck zu bleiben – einigen „Schweinegelder“ bescheren. Das gilt zum Beispiel für die Pharmaindustrie, die mit eifriger Unterstützung der Politik nach den bisherigen Regeln noch nicht hinreichend getestete Vakzine als Notzulassung auf den Markt bringen konnte. Hilfreich erwiesen sich dabei auch die über WhatsApp geführten Verhandlungsgespräche, die Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin mit dem Pfizer-Konzernchef Albert Bourla geführt hat, und die laut New York Times zu einem spürbaren Anstieg des Preises je Dosis geführt haben. Genaueres weiß man leider nicht, weil die entsprechenden WhatsApp-Protokolle gelöscht wurden.
Übergewinnsteuer auch für Politiker
Schade, daß man nicht schon vor zwei Jahren auf die Idee einer Übergewinnsteuer gekommen ist. Dann hätte man jene Geschäftemacher, darunter auch Bundestagsabgeordnete, besonders besteuern können, die horrende Summen aufgrund der Vermittlung von Maskenlieferungen einstreichen konnten. Ob die geplante Freigabe von Cannabis zu Übergewinnen führt, bleibt abzuwarten. Kontrollierbare Lieferketten wie auch die erforderliche Qualitätskontrolle könnten private Unternehmen anlocken; das gilt es im Auge zu behalten.
Um zum Schluß noch einmal auf Habeck zurückzukommen: In einem Interview gab er zu Protokoll, daß er „super viel Geld verdiene“, eine elegantere Formulierung für „Schweinegeld“, das er gar nicht ausgeben könne. Sind also Teile der Bezüge von Parlamentariern und Ministern auch der Kategorie „Übergewinn“ zuzuordnen?
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Prof. em. Dr. Siegfried F. Franke, Jahrgang 1942, lehrte Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht an der Universität Stuttgart und Wirtschaftspolitik an der Ándrassy Universität Budapest.