BERLIN. Ein Flug der politischen und journalistischen Elite nach Kanada hat für Kritik gesorgt. In dem Airbus sind unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und ARD-Reporterin Tina von Hassel ohne Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen. Dabei gilt in von und nach Deutschland fliegenden Maschinen die Maskenpflicht. Und aktuell macht sich die Bundesregierung, unterstützt von den Leitmedien, für scharfe Corona-Einschränkungen von Oktober bis April stark.
Im Flugzeug muß laut Paragraf 28b des deutschen Infektionsschutzgesetzes verpflichtend eine Maske getragen werden. Die politische Elite macht nun aber eine Ausnahme für sich geltend: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht“, sagte eine Regierungssprecherin der Welt. Diese gilt nur für „normale“ Fluggäste in Linien- und Chartermaschinen, nicht aber für Politiker und Journalisten in Regierungsfliegern.
Begründung: Alle Passagiere der Bundesregierung müßten „vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen“. Allerdings gibt es diese Regel auch für jeden Flug einer deutschen Airline, ohne daß dadurch die Maskenpflicht aufgehoben würde. Das bestätigte die Lufthansa. Fotos und ein ARD-Video hatten gezeigt, wie Journalisten und Politiker auf dem Flug von Berlin nach Montreal alle ohne Mase nahe beieinander stehen beziehungsweise sitzen.
Wenn Journalisten und Regierungsmitglieder sich über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze hinwegsetzen und jemand an die Rechtslage erinnert, ist er kein Troll. Besser uneuropäischen Zwang und nationalen Alleingang beenden. 🇪🇺https://t.co/6VYKZWkAcg https://t.co/BE7ARa72zn
— Armin Laschet (@ArminLaschet) August 22, 2022
Unter anderem der Ex-Kanzlerkandidat der Union, Armin Laschet, hatte auf Twitter auf die Doppelmoral aufmerksam gemacht. Er nannte das Gesetz, gegen das Journalisten und Regierungsmitglieder verstießen, „zwar unsinnig, aber geltend“. Und: Wenn „jemand an die Rechtslage erinnert, ist er kein Troll“. Der frühere CDU-Vorsitzende forderte, den „uneuropäischen Zwang und nationalen Alleingang zu beenden“.
Die Lufthansa betonte in diesem Zusammenhang auf Twitter für ihre zahlenden Fluggäste noch einmal: „Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“ (fh)