FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera endgültig vom Vorwurf freigesprochen, Homosexuelle beleidigt zu haben. Seine Aussagen zur „Ehe für alle“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte die Behörde am Montag mit.
„Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“, heißt es in dem Urteil weiter. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ werde eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen.
Die Äußerungen richteten sich deshalb nicht gegen die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen. Als Bestandteil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ seien die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ des Angeklagten nicht als Schmähkritik zu werten.
Auch Kasseler Landgericht sprach Kutschera frei
Im März 2021 hatte bereits das Landgericht Kassel Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen und damit ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben. Auch gemäß der Auffassung der Kasseler Behörden waren seine Aussagen vom Grundgesetz geschützt und nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft legte anschließend Revision gegen die Entscheidung ein.
Kutschera hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“
Kutschera verweist auf Erkenntnisse auf Evolutionsbiologie
Zudem ergänzte er in dem Gespräch mit dem Nachrichtenportal kath.net, die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ sei eine „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, bezeichnete er als „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“.
Er begründete seine Aussagen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. „Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet.“ Wenn nun einem Kind etwa die Mutter entzogen werde, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“. (zit/ls)