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Mecklenburg-Vorpommern: Schweriner Landtag stimmt für Regenbogenflaggen an Amtsgebäuden

Mecklenburg-Vorpommern: Schweriner Landtag stimmt für Regenbogenflaggen an Amtsgebäuden

Mecklenburg-Vorpommern: Schweriner Landtag stimmt für Regenbogenflaggen an Amtsgebäuden

Regenbogenflagge vor einem Berliner Rathaus
Regenbogenflagge vor einem Berliner Rathaus
Regenbogenflagge vor einem Berliner Rathaus Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Mecklenburg-Vorpommern
 

Schweriner Landtag stimmt für Regenbogenflaggen an Amtsgebäuden

In Mecklenburg-Vorpommern sollen bald nichthoheitliche Flaggen an Rathäusern, Gerichten oder Schulen wehen dürfen. SPD, Linkspartei, Grüne und FDP stimmten dafür. Harsche Kritik kommt von der AfD.
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SCHWERIN. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am Donnerstag für die Öffnung der Flaggenverordnung gestimmt, damit künftig auch nichthoheitliche Flaggen vor Amtsgebäuden gehißt werden können. Linkspartei, Grüne und FDP stimmten einem Antrag der SPD zu, in dem die rot-rote Landesregierung aufgefordert wird, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Damit sollen zu besonderen Anlässen wie dem Christopher-Street-Day beispielsweise auch Regenbogenflaggen an Rathäusern, Gerichten, Behördengebäuden oder Schulen wehen. Bisher dürfen dort in dem nordöstlichen Bundesland etwa nur die Deutschlandfahne, die EU-Flagge oder jene des Bundeslandes gehißt werden. Nichthoheitliche Flaggen können nur nach einem entsprechenden Antrag beim Landesinnenministerium angebracht werden. Solche Anträge hatte der frühere Innenminister Lorenz Caffier (CDU) jedoch stets abgelehnt.

AfD und CDU stimmten gegen den SPD-Vorstoß. Bei diesem gehe es nicht um die Akzeptanz von Homosexuellen. „Niemand regt sich heutzutage wirklich noch über Homosexualität auf“, kommentierte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster, den Antrag gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

„Mit der staatlichen Neutralität nicht vereinbar“

„Die Regenbogenfahne steht auch für vielfältige Geschlechtsidentitätsstörungen – wobei die Betroffenen keineswegs diskriminiert und ausgegrenzt werden dürfen, wohl aber psychologischer Hilfe bedürfen. Die Regenbogenfahre spaltet die Gesellschaft, während hoheitliche Flaggen Symbole sind, mit denen sich alle Menschen, welche die in der Verfassung niedergeschriebenen Werte teilen, identifizieren können“, ergänzte der frühere Amtsgerichtsdirektor.

Es sei gut, daß bisher vor öffentlichen Gebäuden nur hoheitliche Flaggen gehißt werden dürfen. „Alles andere wäre mit der staatlichen Neutralität nicht vereinbar. Es geht bei dieser Debatte nicht primär um die inhaltliche Bewertung der Regenbogenfahne, sondern um die staatliche Neutralität bei der Beflaggung von Dienstgebäuden an sich.“

Ähnlich äußerte sich auch die CDU-Innenpolitikerin Ann Christin von Allwörden. An öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche Bekenntnisse unterbleiben. Die Neutralität des Staates sei zu wahren, sagte sie laut der Nachrichtenagentur dpa. Würde die Beflaggungsverordnung geändert, würden Tür und Tor für Flaggen aller möglichen Interessenvertreter an Amtsgebäuden geöffnet, warnte sie. (ls)

Regenbogenflagge vor einem Berliner Rathaus Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
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