BERLIN. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat fünf Bundesländer aufgrund fehlender Klimaschutzbestimmungen beim Bundesverfassungsgericht angeklagt. Bei den Ländern handelt es sich um Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Keines dieser Länder könne eine besondere Klimaschutzgesetzgebung vorweisen, teilte die Organisation zur Begründung mit. Im Juli hatte die Organisation bereits Klimaklagen gegen die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingereicht.
Der Verfahrensleiter aufseiten der DUH, Remo Klinger, äußerte, Klimaschutz sei nicht nur Bundes- sondern auch Ländersache. „Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen. Trotzdem sieht es bei allen Ländern, gegen die wir heute Verfassungsbeschwerde einreichen, beim Klimaschatz noch schlechter aus als auf Bundesebene.“ Wie Klinger laut der Nachrichtenagentur AFP auf einer Pressekonferenz am Montag ausführte, sei das Beschwerdeschreiben noch am selben Tag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen.
Sächsischer Umweltminister: Chance für schnelleren Klimaschutz
Erste Reaktionen aus der Politik kamen unter andrem aus Sachsen. Dort sagte Landesumweltminister Wolfram Günther (Grüne) laut Mitteldeutschem Rundfunk (MDR), die Klimaklagen der DUH seien eine Chance, um noch schneller mit dem Klimaschutz voranzukommen als bisher. Das Klima sei in Sachsen viel zu lange kein „prioritäres Thema“ gewesen. Er forderte die sächsische Staatsregierung dazu auf, den Weg zur Klimaneutralität noch konsequenter zu gehen.
Am 24. März erst hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Aufsehen erregenden Urteil einer ähnlichen Klage stattgegeben und die Bundesregierung zu einem strengeren Klimaschutz verpflichtet. Die deutsche Umwelthilfe hatte sich auch damals unter den Klägern befunden. (fw)